Elterngeld
1. Beschreibung
Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2007 geboren werden, tritt das neue Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.
Das Elterngeld ersetzt 65-67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigte nicht erwerbstätige Elternteile erhalten mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Mehrlingen wird das Elterngeld erhöht.
Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich von ihrer Arbeitsstelle beurlauben zu lassen und sich der Betreuung des Kindes zu widmen. Elternzeit ist möglich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mütter und Väter können auch im Wechsel oder gleichzeitig die Elternzeit in Anspruch nehmen.
2. Antragstellung
Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie in den Bürgerservicebüros der Gemeinde Ganderkesee im Rathaus oder in der Außenstelle Bookholzberg. Antragsabgabe beim Sachbearbeiter und persönliche Beratung, nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel können Ihre Fragen telefonisch beantwortet werden. Gleichzeitig werden die dem Antrag beizufügenden Nachweise genannt. Die Antragseinreichung kann über die Bürgerservicebüros oder per Post erfolgen.
Weitere detaillierte Informationen sowie ebenfalls das Antragsformular erhalten Sie auf den Internetseiten des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.




