Änderung des Abfuhrrytmus bei der schwarzen Restmülltonne
Allgemein:
Bei der Abfuhr der Restmülltonne besteht die Möglichkeit zwischen 2-wöchentlicher und 4-wöchentlicher Abfuhr zu wählen.
Beschreibung:
Sie möchten den Abfuhrrythmus bei Ihrer Restmülltonne ändern.
Benötigte Unterlagen:
Die Änderung des Abfuhrrythmus kann nur durch den Eigentümer erfolgen.
Bitte setzen Sie sich bezüglich der Änderung des Abfuhrrythmus Ihrer Restmülltonne mit dem Bürger-Service-Büro – Bereich Grundabgaben – in Verbindung. Dies kann persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax oder Email erfolgen.
Folgende Angaben müssen bei der Meldung gemacht werden:
- Name
- Standort der Restmülltonne (Anschrift)
- Wenn möglich: Kassenzeichen des Grundabgabenbescheides
- Angaben zum künftig gewünschten Abfuhrrythmus
Bei Wechsel des Abfuhrrythmus von 2-wöchentliche auf 4-wöchtentliche Abfuhr bitte unbedingt beachten:
Die alte Gebührenmarke von der Restmülltonne muss von der Restmülltonne abgekratzt und im Bürger-Service-Büro, Bereich Grundabgaben, abgegeben werden.
Eine Änderung des Abfuhrrythmus kann erst nach Einreichung der alten Gebührenmarke erfolgen.
Eine Neuberechnung der Grundabgaben erfolgt zum nächsten 1. des Folgemonats. Sie erhalten eine neue Gebührenmarke zusammen mit dem Änderungsbescheid.
Gebühren:
Der Wechsel des Abfuhrrythmus Ihrer Restmülltonne ist kostenlos.
Allgemeine Informationen zu den Gebühren für die Abfallentsorgung finden Sie hier:
Download:
|
Vordruck_Antrag_AEnderung_Abfuhrrythmus_Restmuellltonne.pdf Formular (PDF-Dokument, Größe: 11,3 KByte): Antrag auf Änderung des Abfuhrrythmuses bei der Restmülltonne |




