Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass abholen
Beschreibung:
Das Ausweisdokument kann im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder in Bookholzberg abgeholt werden.
Sofern Sie uns bei der Beantragung des Reisepasses/Kinderreisepasses Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer hinterlassen haben, informieren wir Sie per E-Mail oder SMS, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
Personalausweisdokumente können 2-3 Werktage nach Eingang des PIN-Briefes von der Bundesdruckerei beim Bürger-Service-Büro abgeholt werden.
Sollte aufgrund des Alters kein PIN-Brief übersandt werden (bei Antragstellung jünger als 15 Jahre und 9 Monate), kann nach 3-4 Wochen im Bürger-Service-Büro der Eingang des Ausweisdokumentes erfragt werden.
Die Kolleginnen und Kollegen im Bürger-Service-Büro helfen Ihnen unter der Rufnummer 04222/44-0 gerne weiter und teilen Ihnen telefonisch mit, ob Ihr Ausweisdokument abholbereit ist.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis/Pass/Kinderausweis mit, da er entwertet werden muss und wir Ihnen ansonsten das neue Dokument nicht aushändigen dürfen.
Sie können nicht persönlich kommen?
Sollten Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen, denken Sie bitte daran, dieser Person den alten Ausweis/Pass mitzugeben sowie eine Vollmacht für die Abholung auszustellen. Die beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Ein Jugendlicher über 16 Jahren kann seinen Personalausweis selber abholen.
Ist der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt, muss ein Erziehungsberechtigter der alleinigen Abholung zustimmen; dieses kann schon bei der Antragstellung erfolgen.
Anders ist es beim Pass: hier muss bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ein Elternteil der Abholung zustimmen (Vollmacht). Möchte ein Erziehungsberechtigter den Pass für sein nicht volljähriges Kind abholen, benötigt er hierfür keine Vollmacht.
Bei der Abholung eines neuen Personalausweises ab 01.11.2010 bitte beachten:
Bei der Abholung müssen Sie sich entscheiden, ob Sie den Ausweis mit der Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen (Online-Ausweisfunktion; ab 16 Jahre) haben möchten. Außerdem müssen Sie angeben, ob der PIN-Brief der Bundesdruckerei bei Ihnen eingegangen ist. Sofern Sie den Ausweis nicht persönlich abholen, nehmen Sie bitte Aussagen zur Online-Ausweisfunktion und zum PIN-brief in die Vollmacht mit auf. Eine entsprechende Vollmacht mit Erklärungen zum PIN-Brief und der Nutzung der Online-Ausweisfunktion finden Sie auch im Bereich Formulare.
Formulare:
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Zustimmungserklärung (PDF-Dokument, Größe: 18,8 KB) |
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Vollmachtserkaerung_zur_Abholung_nPA.pdf Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Personalausweises (PDF-Dokument, Größe: 12,3 KB) |




