Aufenthalts-, Lebens- und Meldebescheinigungen
Beschreibung:
Aufenthalts-, Lebens- , Haushalts- und Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden (z.B. Haushalts- und Lebensbescheinigungen für die Familienkasse der Agentur für Arbeit, Meldebescheinigungen für Rentenzwecke etc.) oder für private Zwecke benötigt.
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wird häufig bei getrennt lebenden Eltern für ein Kind verlangt, wenn es auf der Lohnsteuerkarte des Elternteils eingetragen werden soll, bei dem es nicht wohnt.
Eine Aufenthaltsbescheinigung wird z.B. für eine Eheschließung benötigt. Ausländische Bürger benötigen sie bei Passangelegenheiten für die Konsulate.
Die Anträge müssen persönlich in den Bürgerbüros oder schriftlich (Formular siehe unten) gestellt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke können Sie jedoch ausschließlich persönlich in den Bürgerbüros beantragen.
Inhalt der Bescheinigungen:
Meldebescheinigung - enthält Angaben über Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort, Zuzugsdatum und Meldeanschrift.
Haushaltsbescheinigung - enthält darüber hinaus eine Bestätigung der Meldebehörde, welche Kinder des Antragstellers im gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird nur zur Vorlage bei der Kindergeldkasse ausgestellt.
Aufenthaltsbescheinigung - enthält ergänzend zur Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Lebensbescheinigung - die Meldebehörde bestätigt, dass die Person im Melderegister geführt ist und lebt (kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden).
steuerliche Lebensbescheinigung - Bescheinigung über Kinder unter 18 Jahre, die nicht in der Wohnung des Arbeitnehmers gemeldet sind.
Gebühren:
- Meldebescheinigung: 4,80 Euro
- Meldebescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. einem Konsulat oder der Ausländerbehörde): gebührenfrei
- Aufenthaltsbescheinigung: 4,80 Euro
- Haushaltsbescheinigung: gebührenfrei
- steuerliche Lebensbescheinigung: gebührenfrei
- Lebensbescheinigung für Rentenzwecke: gebührenfrei
Benötigte Unterlagen:
- Meldebescheinigung und Haushaltsbescheinigung:
Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person. - Aufenthaltsbescheinigung z.B. zum Zweck der Eheschließung:
Personalausweis /Pass, ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis /Pass der bevollmächtigten Person. - Lebensbescheinigung z.B. für Rentenzwecke:
Personalausweis /Pass und Schreiben des Rententrägers. Die Lebensbescheinigung kann nur persönlich beantragt werden. - steuerliche Lebensbescheinigung:
Personalausweis /Pass und die aktuelle Geburtsurkunde des Kindes. Falls die Vaterschaft aus der Geburtsurkunde nicht ersichtlich sein sollte, wird zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung benötigt.
Hinweis zur Aufenthaltsbescheinigung:
Die Aufenthaltsbescheinigung für die Anmeldung einer Eheschließung hat eine Gültigkeit von nur 3 Tagen. Diese Bescheinigung sollte daher erst kurz bevor Sie die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vornehmen beantragt werden.
Formulare:
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Anforderung_Melde-_Lebens-_Aufetnhaltsbescheinigung.pdf Anforderung von Melde-, Lebens- und Aufenthaltsbescheinigungen (PDF-Dokument, Größe: 39,5 KB) |




