Befreiung von der Nutzung einer Biotonne
Eigenkompostierung, Biotonne oder beides? Entscheiden Sie richtig...
Hier finden Sie Informationen:
http://www.landkreis-oldenburg.de/pdf/66_merkbl_kompo.pdf
Auf Antrag können Grundstücke von der Bereitstellung einer Biotonne befreit werden. Voraussetzungen dafür sind:
- vollständige Eigenkompostierung von allen kompostierbaren Abfällen aus Küche und Garten
- ausreichend großes Grundstück, abhängig von der Personenzahl
- ausreichend intensiv genutzte Fläche, z. B. Blumenbeete, Gemüsegarten zur Verwertung des Kompostes
- keinesfalls dürfen kompostierbare Abfälle in die Restmülltonne gelangen
Den Antrag auf Befreiung von der Biotonne finden Sie hier: http://www.landkreis-oldenburg.de/pdf/66-102_Befreiung_Biotonne_Formularfelder_Stand_04-2009.pdf
Der Antrag ist beim Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg einzureichen. Er wird dann nach Prüfung an den Landkreis Oldenburg weitergeleitet.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an das Bürger-Service-Büro, Bereich Grundabgaben, wenden:
Telefon: 04222/44-0
E-Mail: grundabgaben[ at ]ganderkesee.de




