Ersatzlohnsteuerkarte (Ersatzbescheinigung 2011)
Wichtiger Hinweis:
Seit 01.01.2011 ist die Zuständigkeit für den Bereich Lohnsteuer auf das Finanzamt Delmenhorst übergegangen.
Informationen zu den Änderungen der Zuständigkeiten seit 01.01.2011 erhalten Sie hier:
Zuständigkeit:
Finanzamt Delmenhorst
Benötigte Unterlagen:
Informationen über benötigte Unterlagen finden Sie hier:




