Fahrerlaubnis - Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E
Grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten ist der Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle: Montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefon: 04431/85-0
Der Antrag auf Verlängerung der Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E kann für Bürger der Gemeinde Ganderkesee auch im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen.
Beschreibung:
Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E erfolgt bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers für die Dauer von fünf Jahren.
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird um jeweils weitere fünf Jahre verlängert, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Antrag ist zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen persönlich beim Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen zu stellen. Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ganderkesee gemeldet sind, können Sie den Antrag auch bei der Gemeinde Ganderkesee stellen.
Der neue Führerschein wird bei der Bundesdruckerei bestellt. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa zwei bis drei Wochen zu rechnen.
Wenn Sie Ihren Führerschein abholen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis sowie Ihren alten Führerschein bereit. Informationen zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier:
Gebühren:
- Antragsgebühr von 42,60 Euro (zu zahlen bei Antragstellung)
Zahlungsweise:
- Bar oder EC-Cash (mit Unterschrift)
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Evtl. Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Oldenburg ausgestellt wurde (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde beantragt werden).
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, siehe Fotomustertafel
- ein augenärztliches Gutachten entsprechend der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, also Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, ist eine ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise ein Zeugnis eines Augenarztes oder eines Arztes mit der Zusatzbescheinigung „Arbeitsmedizin“ oder „Betriebsmedizin“ erforderlich. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- ein ärztliches Gutachten entsprechend der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung von einem Arzt ihrer Wahl. Die Bescheinigung wird für die Klassen C1, C1E, C, CE benötigt. Sie darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.




