Feinstaubplakette:
Informationen zur Feinstaubplakette:
Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Am 01.03.2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Sie soll dazu beitragen, die Feinstaubbelastung in den Großstädten, die häufig viel zu hoch ist, zu reduzieren. Die Verordnung sieht vor, dass Halter ihre PKW, Lastkraftwagen und Busse mit Plaketten nach Höhe der Feinstaubemission kennzeichnen lassen können.
Insgesamt gibt es vier Schadstoffgruppen:
Die umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und besser); sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3) wird mit einer gelben, Gruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten Plakette versehen.
In die Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) fallen Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator, einige Benziner mit geregeltem Katalysator und alte Dieselfahrzeuge. Maßgeblich für die Zuordnung ist die Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein/in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Informationen zu den Umweltzonen in Bremen erhalten Sie hier: www.umweltzone.bremen.de
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Die Plaketten werden auch von den für die Durchführung von Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen kostenpflichtig ausgegeben.
Sie können die Plaketten auch online bestellen. Sie werden Ihnen übersandt, sobald die Gebühr von 6 Euro bei uns eingegangen ist. Hier gelangen Sie zur Online Bestellung.
Gebühren:
6,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)




