Europäischer Feuerwaffenpass
Dieser Pass ist erforderlich, wenn die Waffen im Ausland (z.B. zur Jagd o.Ä.) verwendet werden sollen.
Erteilung nur an Jäger und Sportschützen, die bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen (Waffenbesitzkarte)
Antrag - ca. 4 Wochen vor der Reise mit Angabe des Reiselandes, stellen oder nur vorsorglich ohne Angabe des Reiselandes.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
- ein Lichtbild erforderlich
Gültigkeit:
Der Pass ist 5 Jahre gültig.
Gebühren:
Die Gebühren für die Beantragung des europäischen Feuerwaffenpasses betragen 40,90 €.




