Führerschein - Namensänderung

Beschreibung:
Sie sind noch im Besitz des alten Führerscheines (grau oder rosafarben) und möchten diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten ist der Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle: Montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefon: 04431/85-0.
Die Neubeantragung eines Führerscheins aufgrund einer Namensänderung kann auch bei der Gemeinde Ganderkesee im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen
Namensänderung wegen Eheschließung:
Ein neuer Führerschein muss nicht zwingend beantragt werden, da aus dem gültigen Personalausweis der bisherige Name (Geburtsname) ersichtlich ist.
Namensänderung z.B. durch Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung:
Ein neuer Führerschein muss beantragt werden, wenn der Name auf dem Führerschein nicht mehr aus dem aktuellen Personalausweis zu ersehen ist (auf dem Führerschein steht z.B. noch der bisherige Ehename, auf dem neuen Personalausweis aber nun der wieder angenommene Geburtsname).
Gebühren und benötigte Unterlagen:
Sollte eine Neubeantragung notwendig oder gewünscht sein, sind die vorzulegenden Unterlagen und die zu zahlende Gebühr für die Neubeantragung des Führerscheins entsprechend denen der Umstellung auf einen EU-Kartenführerschein. Informationen dazu finden Sie hier:




