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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:30 - 12:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Führungszeugnis:

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1. Allgemeines:

Das Führungszeugnis ist ein Auszug über die zu Ihrer Person im Bundeszentralregister gespeicherten Daten. Das Register enthält Erkenntnisse zu rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen.

Es gibt drei Arten von Führungszeugnissen:

  • privates Führungszeugnis (z.B. zur Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
  • Behördenführungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • erweitertes Führungszeugnis (seit 01.05.2010) für Personen, die eine Tätigkeit im Zusammenhang mit Minderjährigen ausüben

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Generalbundesanwalt (Bundeszentralregister) in Bonn ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier:


2. Antragstellung:

Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Ortes, in dem Sie mit einer Wohnung gemeldet sind (sowohl Haupt- oder Nebenwohnsitz), zu stellen.

Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie mit der Beantragung auch eine andere Person beauftragen. Hierfür geben Sie der bevollmächtigten Person bitte eine entsprechende Vollmacht sowie Ihren Personalausweis mit. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.

Der/die Antragsteller/in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 18 Jahren kann der Antrag auch von einem Sorgeberechtigten gestellt werden.


3. Zustellung:

Ein privates Führungszeugnis wird immer direkt an Ihre Meldeanschrift geschickt. Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, ist der genaue Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben.

Die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt ca. 2 Wochen nach Antragstellung.


4. Gebühren:

  • 13,00 Euro

5. Zahlungshinweise:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


6. Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwendungszweck und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe bei der Bewerbung für eine Behörde
  • Schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers bei bzw. für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses

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