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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Geeignetheitsbestätigung

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Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Der erforderliche formlose Antrag für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten gemäß § 33 c GewO ist bei der für den Aufstellungsort zuständigen Behörde einzureichen.

Bestätigt wird, dass der Aufstellungsort den Vorschriften entspricht.


Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller dem Antrag beizufügen:

  • Aufstellererlaubnis

Die Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.


Gebühren:

Für die Erlaubnis ist gemäß Kostentarif zur allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung eine Gebühr von 55,80 € zu erheben.


Hinweis:

Falls es sich um die erste Aufstellung von Spielgeräten in der Gemeinde Ganderkesee handelt, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Für diese werden einmalig Gebühren in Höhe von 25,60 € erhoben.

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