Geeignetheitsbestätigung
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Der erforderliche formlose Antrag für die gewerbliche Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten gemäß § 33 c GewO ist bei der für den Aufstellungsort zuständigen Behörde einzureichen.
Bestätigt wird, dass der Aufstellungsort den Vorschriften entspricht.
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller dem Antrag beizufügen:
- Aufstellererlaubnis
Die Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33c Abs. 3 GewO kann von natürlichen und juristischen Personen beantragt werden.
Gebühren:
Für die Erlaubnis ist gemäß Kostentarif zur allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung eine Gebühr von 55,80 € zu erheben.
Hinweis:
Falls es sich um die erste Aufstellung von Spielgeräten in der Gemeinde Ganderkesee handelt, ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Für diese werden einmalig Gebühren in Höhe von 25,60 € erhoben.




