Gewerbeauskunft
Gewerbeauskünfte sind schriftlich zu beantragen. Das rechtliche Interesse muß nachgewiesen werden, wie durch Vollstreckung, Schuldnerverzug, etc.
Gebühren:
Für eine Gewerbeauskunft gemäß §14 Abs. 8 Satz 2 Gewerbeordnung ist eine Gebühr zu erheben. Diese Gebühr richtet sich nach der Art der Auskunft. Für eine einfache Auskunft ist eine Gebühr in Höhe von 12,00 € zu entrichten. Es werden dann nur folgende Daten weitergegeben: Betriebsname, Betriebsanschrift, Tätigkeit.
Für eine erweiterte Auskunft ist eine Gebühr in Höhe von 18,00 € zu entrichten. Die Auskunft erstreckt sich dann auf die folgenden Daten: Betriebsname, Betriebsanschrift, Tätigkeit, Inhabername, Inhaberadresse, Evtl. Handelsregister-Nr., Datum der erfolgten Meldung(en)
Die für die entsprechende Auskunft zu leistende Gebühr ist vorab in Form eines Schecks zu entrichten oder auf unser Konto, siehe Bankverbindung, unter Angabe des Grundes (Gewerbeamtsanfrage "XY") zu überweisen.




