Grundsteuer
Beschreibung:
Die Grundsteuer teilt sich in
- die Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe und
- Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke u. unbebaute Grundstücke
Die Hebesätze für die Grundsteuer wurden in der Gemeinde Ganderkesee in der „Satzung über die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ganderkesee“ festgesetzt. Die Hebesätze betragen für:
- die Grundsteuer A für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe - 340 %
- die Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke - 340 %
Die Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Ganderkesee,
(PDF-Dokument, Größe: 50,2 KB) finden Sie hier:
Das Finanzamt ermittelt für jedes Grundstück auf der Grundlage des Einheitswertes einen Grundsteuermessbetrag. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde Ganderkesee von 340 % (Grundsteuer B) multipliziert. Die so ermittelte Grundsteuer wird jährlich festgesetzt.
Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 01.01. eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende ggf. untereinander privatrechtlich abrechnen. Der Käufer erhält erst zum 01.01. des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bürger-Service-Büro Ganderkesee,
Bereich Grundabgaben.
Telefon: 04222/44-0
E-Mail: grundabgaben[ at ]ganderkesee.de
Formulare:
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Einzugsermächtigung, (PDF-Dokument, Größe: 63,8 KB) |




