Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Der formlose Antrag ist bei der für den Ort der gewerblichen Niederlassung oder falls solch eine nicht besteht- die für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Behörde einzureichen.
Folgende Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie vom Antragsteller dem Antrag beizufügen bzw. sind beizubringen:
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
- ggf. Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
- Führungszeugnis (Belegart 0 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Reisepaß, evtl. Staatsangehörigkeitsurkunde)
- Erklärung, dass kein gerichtliches und kein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ärztliche Bescheinigung
- Zeugnisse bzw. Diplome
- Erklärung über bereits erfolgte Anträge nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
Hinweis:
Für das Führungszeugnis ist eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten.
Es sollte nicht älter als 3 Monate sein)
Die Gutachterausschüsse in Hannover und Lüneburg überprüfen die Kenntnisse und Fähigkeiten zu bestimmten Terminen im März und im September
Die Unterlagen müssen daher zum 01.02. und zum 01.08. (Eingang beim Gutachterausschuss) über das Gesundheitsamt des Landkreises weitergeleitet werden.
Gebühren
Für die Erlaubnis ist gemäß Allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung eine Gebühr von 352,00 € zuzüglich evtl. Auslagen für den Gutachterausschuß zu erheben.




