Hundehaltung in der Gemeinde Ganderkesee
Das Halten eines Hundes ist der Gemeindeverwaltung (dort: Bürgerbüro/Grundabgaben) anzuzeigen.
In der Regel ist für das Halten eines Hundes Hundesteuer zu zahlen. Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie hier:
Mit der Hundehaltung sind weitere Pflichten verbunden:
- Wer einen Hund ausführt, muss dafür sorgen, dass der Hund keine anderen Tiere oder gar Passanten verfolgt oder anspringt.
- In der freien Landschaft müssen Hundehalter/innen dafür sorgen, dass ihre Hunde nicht streunen oder wildern.
- In der Zeit vom 01. April bis 15. Juli eines jeden Jahres, also während der Brut- und Setzzeit, müssen Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften und damit auch in Wald und Feld stets an der Leine geführt werden. Im Hasbruch, im Bürsteler Fuhrenkamp, im Stenumer Holz, im Hohenbökener Moor (nördlich des Hohenbökener Sees bis zur B 212), im Marschgebiet Sannauer Helmer / Ochsenweide sowie in den Gebieten „Großer Mittelhoop“ und „Kleiner Mittelhoop“ gilt dieser Leinenzwang ganzjährig.
Der Leinenzwang dient dem Schutz aller wildlebender Tiere, insbesondere aber den vom Aussterben stark bedrohten Wiesenvögeln.
Ein Karte der Wildschutzgebiete/Leinenzwang für Hunde (PDF-Format, Größe: 2,03 MByte) finden Sie hier:
- Jede Hundehalterin/jeder Hundehalter hat den von ihrem/seinem Hund auf Straßen, Wegen, Grünstreifen, Wiesen und anderen öffentlichen Grundstücken hinterlassenen Kot wieder zu entfernen. Wer dies nicht tut, handelt ordnungswidrig, was in jedem Einzelfall mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Einen Flyer der Gemeinde Ganderkesee zum Thema Hundehaltung erhalten Sie hier: Flyer - Maßnahmen zur Hundehaltung (PDF-Dokument, Größe: 277 KB)




