Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit Kennzeichen des Landkreises Oldenburg
Beschreibung:
Das Fahrzeug soll nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.
Falls dieses Fahrzeug innerhalb eines Jahres wiederzugelassen werden soll, können die Kfz-Kennzeichen für ein Jahr für dieses Fahrzeug reserviert werden.
Das Kennzeichen kann jedoch auch vom Halter für ein neues Fahrzeug reserviert und übernommen werden. Dies wäre bei der Abmeldung entsprechend vorher anzugeben.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) wenn Fahrzeugbrief der alten Art
- Die Kennzeichenschilder sind zum Entstempeln vorzulegen
Gebühren:
5,90 Euro
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen
Beschreibung:
Ein Fahrzeug wird aus dem Fahrzeugbestand einer anderen Stadt/ eines anderen Landkreises abgemeldet.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Die Kennzeichenschilder sind zum Entstempeln vorzulegen
Gebühren:
11,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)




