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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Kleiner Waffenschein

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Welche Unterlagen sind mitzubringen?

Wer Schusswaffen führen will, bedarf gemäß § 10 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) einer Erlaubnis.

Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG - Abschnitt 1, Unterabschnitt 3, Abschnitt 2, Nr. 4)

Für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBI. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen (PTB im Kreis) wird ein kleiner Waffenschein unter den Voraussetzungen, die in der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 ganannt sind, erteilt.


Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
    (insbesondere keine Vorstrafen)
  • Körperliche Eignung
    (keine gesundheitlichen Einschränkungen, ausreichende Seefähigkeit)

Gebühren:

Die Gebühr für den Waffenschein beträgt 50,00 €.

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