Maklergewerbe
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Der formgebundene Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34 c GewO ist bei der für den zukünftigen Betriebssitz zuständigen Behörde zu stellen. Steht der Betriebssitz noch nicht fest, ist der Antrag bei der für den Wohnsitz zuständigen Behörde einzureichen.
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller (natürliche Person) dem Antrag beizufügen bzw. sind beizubringen:
- Führungszeugnis
(Belegart 0 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(Belegart 9 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen) - steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Handelsregisterauszug
(nur bei juristischen Personen wie GmbH, AG)
Hinweise:
Bei einer juristischen Person (GmbH/AG) sind die Personalien von den gesetzlichen Vertretern anzugeben und für diese die o.g. Unterlagen einzureichen. Zusätzlich ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9 - beim Sitz der juristischen Person zu beantragen) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einzureichen.
Bei Personenvereinigungen (z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, KG/OHG) ist der Antrag mit allen Unterlagen von jedem Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis einzureichen.
Für das Führungszeugnis und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist jeweils eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten.
Gebühren:
Gemäß Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung ist eine Gebühr von 236,00 - 2.360,00 € zu erheben.




