Melderegisterauskunft einfach
Beschreibung:
Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Eintragungen einzelner Einwohnerinnen und Einwohner.
Eine einfache Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:
- Vor- und Zuname
- Doktorgrad
- letzte Meldeanschrift und
- ggf. die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.
Sofern Sie weitere Daten zu einer Person wissen möchten, handelt es sich um eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Eine einfache Melderegisterauskunft erhalten Sie aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro.
Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.
Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung vorab entrichtet wird durch:
- Barzahlung
- Verrechnungsscheck
- erteilter Lastschrift (bitte BLZ, Bankinstitut und Konto-Nummer vollständig angeben und unterschreiben); daher ist eine Beantragung per E-Mail nicht möglich
- Überweisung der Gebühr unter folgender Angabe „EMA-Gebühr Meldeanfrage“ sowie dem Namen des Einwohners, über den die Auskunft erteilt werden soll. (Bitte legen Sie den von der Bank abgestempelten Überweisungsbeleg Ihrer Anfrage bei). Das zentrale Bankkonto der Gemeinde Ganderkesee finden Sie hier.
Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.
Gebühren:
4,80 Euro
bei schriftlicher Beantwortung der Anfrage zzgl. 0,55 Euro Porto = 5,35 Euro
Benötigte Unterlagen:
bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit den Daten zur gesuchten Person
- Nachweis über die gezahlte Gebühr (ggf. Verrechnungsscheck, schriftliche Einzugsermächtigung oder Einzahlungsnachweis mit Tagesstempel der Bank)




