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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Melderegisterauskunft erweitert

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Beschreibung:

Dritte erhalten auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr Auskunft aus dem Melderegister.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft umfasst folgende Daten:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • Meldeanschrift
  • ggf. die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtstag und -ort 
  • Familienstand

Die erweiterte Auskunft ist allerdings nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wofür die Daten benötigt werden und eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht.

Eine Melderegisterauskunft erhalten Sie aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürger-Service-Büro.

Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung vorab bezahlt wird durch:

  • Barzahlung
  • Verrechnungsscheck
  • erteilter Lastschrift (bitte BLZ, Bankinstitut und Konto-Nummer vollständig angeben und unterschreiben); daher ist eine Beantragung per E-Mail nicht möglich
  • Überweisung der Gebühr unter folgender Angabe „EMA-Gebühr Meldeanfrage“ sowie dem Namen des Einwohners, über den die Auskunft erteilt werden soll. (Bitte legen Sie den von der Bank abgestempelten Überweisungsbeleg Ihrer Anfrage bei). Das zentrale Bankkonto der Gemeinde Ganderkesee finden Sie hier.

Hinweis:

Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.

Die Person, über die eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt wurde, wird informiert, wer Auskunft erhalten hat.


Gebühren:

8 bis 14,- Euro


Benötigte Unterlagen:

bei persönlicher Vorsprache:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag mit Daten zur gesuchten Person
  • Begründung des berechtigten Interesses mit Nachweis, wofür die Daten benötigt werden
  • Nachweis über die gezahlte Gebühr (ggf. Verrechnungsscheck, schriftliche Einzugsermächtigung oder Einzahlungsnachweis mit Tagesstempel der Bank)

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Barrierefreiheit

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