Namenserklärung
Erklärung über die Voranstellung und Anfügung zum Ehenamen:
- Aktuelle Eheurkunde
- Personalausweis oder Reisepass
Erklärung über die Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe:
- Aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
- Personalausweis oder Reisepass
Nachträgliche Erklärung zum Namen des Kindes:
Da es hier verschiedene Erklärungsmöglichkeiten gibt, informieren Sie die Sachbearbeiter welche Unterlagen für die jeweilige Erklärung erforderlich sind.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Namenserklärung beträgt 25,-- €
Bei Namenserklärungen mit Besonderheiten, zum Beispiel Vertriebene oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz, sowie Angleichungserklärungen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter.




