Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis)
1. Allgemeines:
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet einen Personalausweis zu führen. (Ausgenommen hiervon sind Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen).
Zum 01. November 2010 wurde der neue, elektronische Peronalausweis eingeführt.
Allgemeine Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie auf der
Internetseite: www.personalausweisportal.de
Die Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis", (PDF-Dokument, 2,39 MByte) finden Sie hier:
2. Beantragung:
Allgemeines:
Die Beantragung eines Personalausweises ist in Ganderkesee nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Zur Beantragung eines Personalausweises sprechen Sie bitte persönlich im Bürger-Service-Büro Ganderkesee oder Bookholzberg vor, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen.
Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
Welche Unterlagen sind mitzubringen:
- bisheriger (alter) Personalausweis bzw. Kinderausweis / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, bringen Sie bitte Ihren Reisepass (auch wenn er abgelaufen ist) oder ein anderes Lichtbilddokument (z.B. Führerschein) sowie eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde) mit.
- ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate), biometrisches Lichtbild.
Weitere Informationen zu den Passbildern finden Sie hier: Anforderungen der Bundesdruckerei - bei Ausstellung eines Personalausweises an unter 16-jährige: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Bei Beantragung eines Ausweises von Minderjährigen, müssen diese selber mit anwesend sein.
Das Einverständnis kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular erteilt werden. Die Ausweise der Erziehungsberechtigten sind zusammen mit der Einverständniserklärung bei der Beantragung vorzulegen.
3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen.
Sofern Sie uns bei der Beantragung des Ausweises Ihre e-Mail-Adresse oder Handynummer hinterlassen, informieren wir Sie per E-Mail oder per SMS, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt. Sie können sich auch telefonisch unter 04222/44-0 nach der Lieferung des Ausweisdokumentes erkundigen.
Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.
4. Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer beträgt:
- bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
- bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
Ein Personalausweis kann nicht verlängert werden.
Die Gültigkeitsdauer für vorläufige Personalausweise beträgt maximal 3 Monate.
5. Änderungen:
- ein Personalausweis kann nicht verlängert werden
- eine Änderung des Ausweises wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Ausweis beantragt werden
- eine Adressänderung wird mit einem Adressaufkleber ergänzt (sollten Sie bereits einen neuen, elektronischen Personalausweis besitzen, wird die Adresse bei der Ummeldung auf dem Chip entsprechend geändert)
6. Verlust:
Bei Verlust des Personalausweises wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen.
Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, informieren Sie bitte umgehend den Sperrnotruf unter Tel.: 0180-1 33 33 33. Bei diesem Anruf müssen Sie Ihr Sperrkennwort mitteilen. Sie finden dieses Kennwort in Ihrem PIN-Brief.
Eine Verlustmeldung bei Ihrer Meldebehörde muss unabhängig davon jedoch trotzdem noch erfolgen. Sollten Sie die elektronische Signaturfunktion Ihres Ausweises nutzen denken Sie bitte auch daran, Ihren Signaturanbieter über den Verlust des Ausweisdokumentes zu informieren.
Weitere Informationen zum Verlust finden Sie hier.
7. vorläufiger Personalausweis:
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen, können Sie neben der Beantragung des "richtigen" Personalausweises auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort bei Ihrem Besuch ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der vorläufige Personalausweis ist längstens 3 Monate gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Für die Beantragung eines endgültigen sowie eines vorläufigen Ausweises benötigen Sie zusammen nur ein Foto.
8. Gebühren:
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Ausstellung von Personalausweisen ab 01.11.2010: |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
28,80 Euro (10 Jahre gültig) |
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Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
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Vorläufiger Personalausweis |
10 Euro |
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Weitere Gebührenregelungen: |
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Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres |
gebührenfrei |
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Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion |
6 Euro |
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Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion |
gebührenfrei |
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Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) |
6 Euro |
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Ändern der Anschrift bei Umzügen |
gebührenfrei |
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Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall |
gebührenfrei |
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Entsperren der Online-Ausweisfunktion |
6 Euro |
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Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates |
Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
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Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. |
9. Zahlungshinweise:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
10. Allgemeine Hinweise:
Im Regelfall wird das Dokument für Personen ab 16 Jahren ausgestellt.
Ab 01. November 2007 gilt bundesweit, dass auf Wunsch der Eltern auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden kann.
11. Formulare:
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Verlustanzeige Ausweisdokument, (PDF-Dokument, Größe: 625 KB) |
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Einverständniserklärung der Eltern zur Ausstellung eines Dokumentes, (PDF-Dokument, Größe: 48,4 KB) |
Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis ab 01.11.2010
finden Sie hier: www.personalausweisportal.de




