Personenstandsangelegenheiten
Darunter fallen:
- Geburtsurkunde sowie beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister
- Eheurkunde sowie beglaubigte Abschrift vom Eheregister
- Sterbeurkunde sowie beglaubigte Abschrift vom Sterberegister
Die Urkunden können auch international ausgestellt werden.
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 10,-- €
Für Renten- und Versorgungsangelgenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.




