Reisegewerbekarte
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Der formgebundene Antrag ist bei der für den Ort der gewerblichen Niederlassung - oder falls solch eine nicht besteht - die für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Behörde einzureichen.
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller dem Antrag beizufügen bzw. sind beizubringen:
- Führungszeugnis
(Belegart 0 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen / Personalausweis, Reisepass ist vorzulegen) - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(Belegart 9 - bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen, Personalausweis, Reisepass ist vorzulegen) - aktuelles Lichtbild
Hinweise:
Bei einer juristischen Person (GmbH/AG) sind die Personalien der gesetzlichen Vertreter anzugeben und für diese die o.g. Unterlagen einzureichen. Zusätzlich ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9 - beim Sitz der juristischen Person zu beantragen) sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes einzureichen.
Bei Personenvereinigungen (z.B. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, KG/OHG) ist der Antrag mit allen Unterlagen von jedem Gesellschafter mit Geschäftsführungsbefugnis einzureichen.
Die Reisegewerbetätigkeit darf vor der Aushändigung der Reisegewerbekarte (Erlaubnis) nicht ausgeübt werden.
Für das Führungszeugnis und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist jeweils eine Gebühr von 13,00 € zu entrichten.
Gebühren:
Gemäß Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung in der derzeitigen Fassung ist eine Gebühr von 44,00 bis 770,00 € zu erheben.
Merkblatt Reisegewerbekarte:
Antrag: Erteilung einer Reisegewerbekarte
(PDF-Dokument, Grösse 22,5 KB)
Merkblatt: zum Antrag Reisegewerbekarte
(PDF-Dokument, Grösse 36 KB)




