Reisepass beantragen
1. Allgemeines:

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Er enthält Ihre persönlichen Daten und ein Lichtbild. Außerdem müssen Sie bei der Beantragung Fingerabdrücke abgeben. Daten, Bild und Fingerabdrücke werden auf einem Chip im Reisepass gespeichert.
2. Beantragung:
Die Beantragung eines Reisepasses ist in Ganderkesee nur möglich, wenn Sie hier mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Zur Beantragung eines Reisepasses kommen Sie bitte persönlich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg vorbei, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift abgeben müssen. Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht für Sie erledigen.
Bei der Beantragung eines Reisepasses besteht für den/die Antragsteller/in - ab Vollendung des 6. Lebensjahres - die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe von Fingerabdrücken. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich in dem elektronischen Chip des Reisepasses gespeichert.
Allgemeine Informationen zu den Passbildern finden Sie hier:
Wichtiger Hinweis Ausstellung Reisepass für Minderjährige:
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren sind jedoch keine Fingerabdrücke zu erfassen.
Bei der Ausstellung an Kinder ist die Unterschrift durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Dokumentes das 10. Lebensjahr vollendet hat; die Leistung der Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig, sofern sie das 6. Lebensjahr vollendet haben.
Für unverheiratete Minderjährige müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam obliegt. Der Antrag kann von einem Elternteil gestellt werden, wenn ihn der andere Elternteil hierzu schriftlich bevollmächtigt hat. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie im Downloadbereich. Wenn ein Elternteil alleiniges Sorgerecht für das Kind hat, ist dies nachzuweisen. In diesen Fällen kann die Antragsstellung durch diesen einen Elternteil erfolgen.
3. Bearbeitungsdauer/Abholung:
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 3-4 Wochen. Sofern Sie uns bei der Beantragung des Passes Ihre Mailanschrift oder Handynummer hinterlassen, informieren wir Sie per E-Mail oder SMS, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.
Sie können sich auch telefonisch unter 04222/44-0 nach der Lieferung des Ausweisdokumentes erkundigen.
4. Gültigkeit:
Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt:
- bei Personen bis 24 Jahren: 6 Jahre
- bei Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
- 2. Reisepass (siehe Hinweise unter Sonderfälle Reisepass): 6 Jahre
5. Änderungen:
- Ein Reisepass kann nicht verlängert werden
- Eine Änderung des Passes wegen Namensänderung nach Heirat oder Scheidung ist nicht möglich; es muss ein neuer Pass beantragt werden
- Eine Aktualisierung des Wohnortes muss erfolgen (z.B. Änderung des Wohnortes)
6. Verlust:
Bei Verlust des Reisepasses wird im Bürgerbüro eine Verlustanzeige aufgenommen. Der Vordruck steht Ihnen unten im Download zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:
7. Express-Reisepass/vorläufiger Reisepass:
In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb 72 Stunden abholbereit (Beantragung bei der Bundesdruckerei bis spätestens 11.00 Uhr morgens, Lieferung innerhalb von 72 Stunden, bei der Frist gelten nur Werktage).
Die Expressbestellung ist allerdings zusätzlich kostenpflichtig (siehe unten - Gebühren). Es ist nicht möglich, für einen bereits beantragten Reisepass nachträglich eine Expresslieferung zu beantragen. Notfalls muss ein zweiter Pass als Expresslieferung beantragt werden - es sind dann die Gebühren für einen zweiten Pass zuzüglich der Expresslieferungsgebühr zu entrichten.
In begründeten Ausnahmesituationen ist die sofortige Ausstellung und gleichzeitige Aushändigung eines vorläufigen Reisepasses möglich, sofern die Vorsetzungen erfüllt sind. Nur wenn keine Zeit mehr ist, um einen Expressreisepass zu bestellen, darf der vorläufige Reisepass ausgestellt werden. Der Notfall ist durch entsprechende Unterlagen, z.B. Vorlage des Flugtickets, nachzuweisen. Der vorläufige Reisepass hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Er ist bei Reisen jedoch nur begrenzt einsetzbar.
Seit dem 01.05.2006 berechtigen die vorläufigen Reisepässe nicht mehr zur visumfreien Einreise in die USA.
Wichtige Hinweise:
Auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de können Sie unter dem Stichwort Reise- und Sicherheitshinweise zu Ihrem Reiseland erfahren, welche Dokumente für die Einreise notwendig sind.
Kinder können nicht mehr in die Reisepässe der Eltern eingetragen werden. Sie benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Eine vor dem 01.11.2007 vorgenommene Eintragung eines Kindes bleibt bis zum Ende der Geltungsdauer des Dokumentes gültig. Sofern ein Kind bereits vor dem 01.11.2007 in den elterlichen Reisepass eingetragen wurde, kann eine Aktualisierung des Kindereintrags durch Einbringung eines neuen Lichtbildes auch nach dem 01.11.2007 erfolgen. Weitere Informationen zu dem Kinderreisepass finden Sie hier:
Ab 12. Januar 2009 ist bei Reisen in die USA zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumfreie Einreise in die USA - zusätzlich zu einem regulären maschinenlesbaren bordeauxroten Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein. Näheres erfahren Sie hier.
8. Sonderfälle Reisepass:
Reisepass für Vielreisende:
"Vielreisende" können einen Reisepass mit insgesamt 48 Seiten - statt wie üblich mit 32 Seiten - für zusätzliche Visaeinträge beantragen. Es gelten die gleichen Produktinformationen wie beim "Reisepass".
2. Reisepass:
"Ungünstige" Länderkombinationen: Bei der Einreise in verschiedene Länder kann es durch "Länderkombinationen" Probleme geben. Einreisestempel bestimmter Länder im Pass machen die Einreise in bestimmte andere Länder mit diesem Pass unmöglich. Es gibt solche Beispiele in: Israel - Palästina - Saudi-Arabien. Wenn Sie solche "Reisekombinationen" planen, kann ein 2. Reisepass ausgestellt werden. Ein zweiter Reisepass hat immer nur eine Gültigkeit von 6 Jahren.
2. Reisepass aus beruflichen Gründen:
Ist die Ausstellung eines 2. Reisepasses aus beruflichen Gründen notwendig (z.B. parallele Visabeantragung), ist für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Ein zweiter Reisepass hat immer nur eine Gültigkeit von 6 Jahren.
Die Kosten und das Procedere sind identisch mit dem "Standard"-Reisepass.
9. Gebühren:
- 37,50 Euro für Personen bis 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
- 59,00 Euro für Personen ab 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
- 32,00 Euro zusätzlich zu den vorgenannten Gebühren bei Ausstellung eines Expressreisepasses
- 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass
Sonderfälle:
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Reisepass mit 48 statt 32 Seiten (für häufige Auslandsaufenthalte):
Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 Euro
Für Perosnen ab dem 24. Lebensjahr: 81,00 Euro -
Express-Pass (32 Seiten)
Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 69,50 Euro
Für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 91,00 Euro -
Express-Pass (48 Seiten)
Für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 91,50 Euro
Für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 113,00 Euro
10. Zahlungsweise:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
11. Benötigte Unterlagen:
- den abgelaufenen Reisepass, einen Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, Infos hier:
- Jugendliche unter 18 Jahren müssen das Formular "Zustimmungserklärung" von beiden Elternteilen unterschrieben vorlegen und zur Beantragung die beiden Personalausweise der Eltern mitbringen
12. Formulare:
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Verlustanzeige Ausweisdokument, (PDF-Dokument, Größe: 625 KB) |
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Einverständniserklärung der Eltern zur Ausstellung eines Dokumentes, (PDF-Dokument, Größe: 48,4 KB) |




