Transparenz der Auftragsvergabe
Mit Erlass vom 04.02.2009 hat das Land Niedersachsen die Wertgrenzen für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte angepasst. Mit dieser Änderung soll die Durchführung von investiven Maßnahmen beschleunigt werden.
Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z. B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger/ortsnaher Unternehmen) bei Auftragsvergaben, die auf Grundlage dieses Erlasses erfolgen, sind im Sinne einer nachträglichen Transparenz (Ex-Post-Transparenz) diverse Informationen über die vergebenen Aufträge zu veröffentlichen. Die Informationen sind unverzüglich im Anschluss an das durchgeführte Vergabeverfahren zu veröffentlichen, wenn das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet.
Fragen hierzu beantwortet Ihnen gerne:
Birgit Tönjes
Tel.: 04222 44-326
E-Mail: b.toenjes@ganderkesee.de




