Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Beschreibung:
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Ganderkesee umziehen, sieht das Nds. Meldegesetz hierfür eine Ummeldefrist von 1 Woche ab Umzug vor. Eine längere Überschreitung dieser Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
Ehepaare können für den Partner die Meldung mit Vorlage dessen Ausweises vornehmen. Sofern sich nur ein Ehepartner ummelden will, muss ggf. eine Getrenntlebenderklärung ausgefüllt werden.
Voraussetzungen:
Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Ganderkesee ist bereits erfolgt.
Die Ummeldung kann persönlich, schriftlich (mit dem entsprechenden Formular) als Brief oder Fax oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Neben der Vollmacht ist der Ausweis des Umzumeldenden und des Bevollmächtigten mitzubringen.
Bei schriftlicher Ummeldung zu beachten:
Bitte bedenken Sie bei einer schriftlichen Ummeldung, dass die Anschrift im Personalausweis bzw. der Wohnort im Reisepass noch geändert werden muss und hierfür nachträglich (kurzfristig) ein persönliches Erscheinen im Bürger-Service-Büro erforderlich ist!
Bearbeitungszeit:
umgehend
Hinweis:
Wenn Sie ein KFZ besitzen, denken Sie bitte daran, dass auch in die KFZ-Dokumente die neue Adresse eingetragen werden muss. Informationen finden Sie auf unserer KFZ-Seite - Weitere Zulassungen (Änderung Halterdaten):
Gebühren:
gebührenfrei
Formulare:
- Ummeldung (Wohnung)
- Getrenndlebend-Meldung
- Getrenntlebend-Meldung Aufhebung




