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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

EU-Kartenführerschein - Umstellung

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Foto: EU-Kartenführerschein
Foto: EU-Kartenführerschein

Beschreibung:

Sie sind noch im Besitz des alten Führerscheines (grau oder rosafarben) und möchten diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.


Grundsätzlich zuständig für die Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten ist der Landkreis Oldenburg, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle: Montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Telefon: 04431/85-0.


Die Umschreibung eines "alten" Führerscheines auf den neuen EU-Kartenführerschein kann auch bei der Gemeinde Ganderkesee im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen.

Die Umstellung Ihres alten Führerscheines ist freiwillig.

Bestimmte Gruppen müssen allerdings ihren alten Führerschein tauschen, wenn sie weiterhin die bisherige Berechtigung in vollem Umfang behalten möchten. Hiervon sind in erster Linie Personen betroffen, die das 50. Lebensjahr vollenden oder vollendet haben und eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 besitzen, weil Sie mit dem 50. Lebensjahr die Berechtigung, Fahrzeuge der Klasse 2 zu führen, verlieren.

Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ganderkesee kann dieser Antrag auch im Bürgerbüro in Ganderkesee und Bookholzberg gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie hier: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E

Im Übrigen ist ein Umtausch für alle Führerscheininhaber sinnvoll, weil Sie mit dem neuen EU-Führerschein Klarheit über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung nach EU-Recht erhalten. Auch im Ausland erleichtert der EU-Führerschein die Verständigung mit den Ordnungskräften und bei der Anmietung von Kraftfahrzeugen.

Über Einzelheiten informiert Sie die Führerscheinstelle des Landkreises Oldenburg.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 - 6 Wochen.


Gebühren:

  • 24,00 Euro(zu zahlen bei Antragstellung)
  • 10,00 Euro bei evtl. vorzulegender Karteikartenabschrift
  • Auf Wunsch wird Ihnen der EU-Kartenführerschein gegen eine Gebühr in Höhe von 5,00 € zugesandt.

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Führerschein
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
    Weitere Informationen zu den Passbildern finden Sie hier: Anforderungen der Bundesdruckerei
  • Karteikartenabschrift, nur wenn der Landkreis Oldenburg den Führerschein nicht ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat. (kann schriftlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde – KBA – Verzeichnis der Behörden beantragt werden).
    Sollten Sie die Karteikartenabschrift nicht selbst anfordern wollen, kann dies auch die Führerscheinstelle für Sie erledigen. Hierfür ist dann allerdings eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 Euro zu entrichten.

Hinweis:

Ihren bisherigen Führerschein können Sie behalten, wenn wir das Dokument entwertet haben.


Allgemeine Hinweise:

Internationale Führerscheine, verlorengegangene/gestohlene Führerscheine müssen grundsätzlich beim Landkreis beantragt werden.

Bitte setzen Sie sich bezüglich der hierfür benötigten Unterlagen direkt mit der Führerscheinstelle beim Landkreis in Verbindung (Telefon: 04431/85-0).

Eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen und Hinweise zum EU-Kartenführerschein finden Sie hier:

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