Untersuchungsberechtigungsschein:
Beschreibung:
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Voraussetzungen:
- Der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Er muss mit Hauptwohnsitz in Ganderkesee gemeldet sein.
Die Antragstellung kann im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen:
- persönlich
- durch Bevollmächtigung
- durch einen Sorgeberechtigten
Bearbeitungszeit:
umgehend
Gebühren:
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis/ Reisepass/ Ausweisdokument
- ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Mitteilung des Arztes über die Notwendigkeit der Untersuchung (außerordentliche Nachuntersuchung)




