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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Untersuchungsberechtigungsschein:

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Beschreibung:

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.


Voraussetzungen:

  1. Der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  2. Er muss mit Hauptwohnsitz in Ganderkesee gemeldet sein.

Die Antragstellung kann im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen:

  • persönlich
  • durch Bevollmächtigung
  • durch einen Sorgeberechtigten

Bearbeitungszeit:

umgehend


Gebühren:

gebührenfrei


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis/ Reisepass/ Ausweisdokument
  • ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
  • Mitteilung des Arztes über die Notwendigkeit der Untersuchung (außerordentliche Nachuntersuchung)

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