Abmeldung eines Wohnsitzes
Beschreibung:
Die Abmeldung einer Person bei Umzug mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands muss seit 01.06.2004 nicht mehr erfolgen. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald sich die Person an einem anderen Ort anmeldet.
Für die Aufgabe einer Nebenwohnung in Ganderkesee oder bei Verzug ins Ausland ist eine Abmeldung (persönlich oder schriftlich) erforderlich.
Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Abmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.
Voraussetzungen:
Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) wird aufgegeben oder Umzug ins Ausland
Verfahren:
Persönliche Abmeldung im Bürgerbüro oder schriftliche Abmeldung
Bearbeitungszeit:
sofort
Sonstiges:
Bei schriftlicher Abmeldung sind das Umzugsdatum und die neue Adresse im Ausland zu benennen, bei Aufgabe der Nebenwohnung das Datum des Auszugs.
Wichtig:
Das Abmeldedatum kann von uns nicht in die Zukunft gerichtet, sondern maximal zum Tag der persönlichen/schriftlichen Abmeldung eingegeben werden.
Erfolgt mit dem Auslandsumzug eine Trennung vom Ehepartner, benötigen wir auch das ausgefüllte Formular "Getrenntlebend-Meldung".
Gebühren:
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen:
Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Formulare:
- Abmeldeformular
- Getrenntlebend-Meldung




