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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:30 - 12:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Abmeldung eines Wohnsitzes

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Beschreibung:

Die Abmeldung einer Person bei Umzug mit Hauptwohnung innerhalb Deutschlands muss seit 01.06.2004 nicht mehr erfolgen. Die Abmeldung erfolgt automatisch, sobald sich die Person an einem anderen Ort anmeldet.

Für die Aufgabe einer Nebenwohnung in Ganderkesee oder bei Verzug ins Ausland ist eine Abmeldung (persönlich oder schriftlich) erforderlich.

Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Abmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.


Voraussetzungen:

Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) wird aufgegeben oder Umzug ins Ausland


Verfahren:

Persönliche Abmeldung im Bürgerbüro oder schriftliche Abmeldung


Bearbeitungszeit:

sofort


Sonstiges:

Bei schriftlicher Abmeldung sind das Umzugsdatum und die neue Adresse im Ausland zu benennen, bei Aufgabe der Nebenwohnung das Datum des Auszugs.


Wichtig:

Das Abmeldedatum kann von uns nicht in die Zukunft gerichtet, sondern maximal zum Tag der persönlichen/schriftlichen Abmeldung eingegeben werden.

Erfolgt mit dem Auslandsumzug eine Trennung vom Ehepartner, benötigen wir auch das ausgefüllte Formular "Getrenntlebend-Meldung".


Gebühren:

gebührenfrei


Benötigte Unterlagen:

Bei persönlicher Vorsprache: aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)


Formulare:

  • Abmeldeformular
  • Getrenntlebend-Meldung

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