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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Wohnraumförderung

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Information/Beratung/Antragsbearbeitung u. a. im Rahmen des Programms zur Wohnraumförderung 2005 des Landes Niedersachsen:

Ganderkesee kooperiert bei diesen Fördermaßnahmen mit der Nds. Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen in Hannover – LTS. Die Gemeinde selbst hat in der sozialen Wohnraumförderung z. Zt. keine eigenen Zuwendungsmaßnahmen aufgelegt. Gleichwohl präsentiert sich die Gemeinde Ganderkesee als bürgerfreundliche Kommune; es versteht sich daher von selbst, dass die Gemeinde nach wie vor auch an bauinteressierten Bürgern/Neubürgern/Investoren ein großes Interesse besitzt und ihren Kunden gerne mit Informationen und Tipps beratend zur Seite steht.


Wohnraumförderung 2005 - Land Niedersachsen erhöht Darlehen:

Finanzielle Unterstützung für schwerbehinderte Menschen und jetzt auch für Familien mit 2 Kindern
Das Land Niedersachsen unterstützt ab sofort auch einkommensschwache Familien mit 2 Kindern, damit sie ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen und ihren Kindern genügend Raum zum Leben, Lernen und Spielen bieten können. Bislang kamen nur Familien mit mindestens 3 Kindern in den Genuss der Fördermittel. Außerdem hat das Land die Förderhöchstbeträge angehoben. Auch ohne Eigenheimzulage darf sich über höhere Darlehen vom Land gefreut werden.

Gestaffelt nach Kinderzahl und deren Alter gibt es beim Neubau eines Eigenheimes zwischen 30.000 € und 55.000 €. Die Landestreuhandstelle (LTS) zahlt die Fördermittel aus.


Bis zu 55.000 € für ein Eigenheim:

Bislang dienten die Fördermittel des Landes in erster Linie zur Vorfinanzierung der Eigenheimzulage. Mit deren Wegfall waren Änderungen im Wohnraumförderungsprogramm erforderlich. Das Land hat schnell reagiert: Es hat bei der Eigenheimförderung den anspruchsberechtigten Personenkreis ausgedehnt und die Förderhöchstbeträge angehoben. Familien mit geringem Einkommen bekommen für den Neubau eines Eigenheimes jetzt bereits Fördermittel, wenn sie zwei Kinder haben. Das Baudarlehen beträgt bis zu 30.000 €. Bei drei Kindern gibt es bis zu 35.000 €, bei vier Kindern bis zu 45.000 € und bei fünf  und mehr Kindern sogar bis zu 55.000 €. Beim Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses sind die Förderbeträge etwas geringer. Je nach Zahl und Alter der Kinder gibt es zwischen 20.000 € und 45.000 €.


Zinsen und Tilgung:

Besonders interessant sind die Rückzahlungsbedingungen. Die Baudarlehen sind in den ersten zehn Jahren zinslos. Die Tilgung beträgt zwei Prozent. Es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von jährlich 0,5 Prozent an; nach Tilgung der Hälfte des Darlehens sinkt dieser auf 0,25 Prozent. Die Anträge können über die örtlich zuständige WFS, also für das Gemeindegebiet Ganderkesee im Rathaus in Ganderkesee, an die LTS gestellt werden.


Unterstützung auch bei Um- und Ausbau:

Finanzielle Hilfe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Aus- bzw. Umbau von selbst genutztem Wohneigentum. Das Land springt ein, wenn große Familien mit fünf und mehr Kindern und geringem Einkommen mehr Platz im Eigenheim brauchen. In diesem Fall gewährt die LTS bis zu 460 €/qm neuer Wohnfläche. Auch dieses Baudarlehen ist in den ersten zehn Jahren zinslos.


Förderung nur bei Bedarf:

Die Haushaltsmittel sind knapp. Deshalb gibt es finanzielle Hilfen vom Land nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt, dass die derzeitigen Wohnverhältnisse unzureichend sein müssen. Wer schon in einer eigenen Wohnung mit ausreichend Platz und angemessener Raumaufteilung wohnt, erhält keine Fördermittel. Ferner bekommen nur diejenigen eine finanzielle Unterstützung, deren Einkommen bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf das Bruttojahreseinkommen 39.700 € nicht überschreiten. Bei fünf Kindern sind es bis zu 59.500 €. Da es viele Ausnahmen gibt, lohnt sich bei Grenzfällen ein Anruf bei der WFS der Gemeinde oder bei der LTS.

Gleichrangig zur Familienförderung werden weiterhin Fördermittel für die Schaffung von Wohneigentum für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt. Je nach Bauvorhaben und Bedarf können aktuell Förderdarlehen von 15.000 € bis 25.000 € beantragt werden.

Im Mietwohnungsbau gilt als Förderschwerpunkt die Schaffung von Mietwohnraum als Altenwohnungen durch Neubau sowie den Aus- und Umbau oder die Erweiterung bestehenden Wohnraums.


Kostenlose Beratung:

Die Förderberater bei der gemeindlichen WFS und der LTS helfen nicht nur bei Fragen zur Einkommensgrenze. Sie kennen die Details der niedersächsischen Wohnraumförderung.

In jedem Fall sind Interessierte im Rathaus an der richtigen Adresse.  Gerne nimmt sich der Gemeindebedienstete R.Rehberger[ at ]ganderkesee.de Zeit für ein persönliches Gespräch. Eine vorherige Terminabsprache ist dabei von Vorteil.

Die LTS-Experten sind unter der Service-Hotline 0511-361- 5773 bzw. –5774,  , zu www.lts-nds.de und info[ at ]lts-nds.de oder LTS.Soziale-Stadt[ at ]lts-nds.de erreichen.

Darüber hinaus dürften die Förderprogramme der KfW - www.kfw.de und iz[ at ]kfw.de - Kreditanstalt für Wiederaufbau –  für alle Bauinteressierte von Interesse sein. 

Ganderkesee, Juni 2006

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