Information / Beratung / Antragsbearbeitung u. a. im Rahmen des Programms zur Wohnraumförderung 2004 des Landes Niedersachsen:
Die im Programmjahr 2004 nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehenden Fördermittel werden ausschließlich für die Schaffung von Wohneigentum für kinderreiche Familien mit 3 und mehr Kindern und für schwerbehinderte Menschen eingesetzt. Eine Förderung von Mietwohnungsvorhaben kann auf Grund der Mittelsituation nur in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht werden. Die Entscheidung darüber trifft das Sozialministerium.
Gefördert werden können Neubauvorhaben, Kauf oder Erwerbsvorhaben sowie
der Ausbau, Umbau oder die Erweiterung von selbst genutztem Wohnraum,
um kinderreiche Familien und schwerbehinderte Menschen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Die Förderung erfolgt nach sozialer Dringlichkeit.
Die Gemeinde kooperiert bei diesen Fördermaßnahmen mit der Nds. Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen in Hannover - LTS. Die Gemeinde selbst hat in der sozialen Wohnraumförderung z. Zt. keine eigenen Zuwendungsmaßnahmen aufgelegt. Gleichwohl präsentiert sich die Gemeinde Ganderkesee als bürgerfreundliche Kommune, es versteht sich daher von selbst, dass die Gemeinde nach wie vor auch an bauinteressierten Bürgern/Neubürgern/Investoren ein großes Interesse besitzt und Ihren Kunden gerne mit Informationen und Tipps beratend zur Seite steht.
Informationen können auch abgerufen werden bei der:
LTS - www.lts-nds.de und info@lts-nds.de oder LTS.Soziale-Stadt[ at ]lts-nds.de und 0511/361 5500
KfW - www.kfw.de und iz@kfw.de und 0 18 01/33 55 77




