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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
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und nach Vereinbarung
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BÜRGERINFO

Sonstige Informationen zur Kfz-Zulassung

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Das neue Motorradkennzeichen!

Mit Beschluss vom 18.03.2011 hat der Bundesrat die "Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung" beschlossen.

Die Verordnung ist am 08.04.2011 in Kraft getreten.

Hauptbestandteil der Änderung ist die Einführung der neuen Kraftradkennzeichen. Die Vorschrift sieht für Krafträder zweizeilige Kennzeichen in folgenden Maßen vor:

  • min. 180 mm (max. 220 mm) Breite x 200 mm Höhe
  • Abhängig ist die Breite von der Anzahl der Zeichen in der unteren Zeile (mindestens vier Zeichen = 180 mm, maximal fünf Zeichen = 220 mm)
  • Als Schriftgröße ist die verkleinerte Mittelschrift 49 mm zu verwenden, die Breite der Buchstaben beträgt 31 mm, die der Ziffern 29 mm
  • Der Saisonzeitraum wird zwischen erster und zweiter Zeile eingeprägt
  • Die Plaketten werden auch zwischen der ersten und der zweiten Zeile geklebt

Hinweis:
Sollte bereits ein Kraftrad auf Ihren Namen zugelassen sein, ist auf Wunsch der Wechsel auf das neue Kennzeichenformat möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Das bisherige Kennzeichenschild ist zum Entstempeln vorzulegen
  • Bei Erledigung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des Halters, dass der Wechsel des bisherigen Krad-Kennzeichens auf ein Kennzeichen neuer Art vorgenommen werden soll (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können).

Gebühren:

Verwaltungsgebühren inklusive Kennzeichensiegel = 4,10 Euro

Die Prägung des neuen Kfz-Kennzeichens kostet beim hiesigen Schilderdienst 17 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Bußgeldkatalog mit Verordnungen und Euro-Beträgen

Der Bußgeldkatalog mit Verordnungen und Euro- Beträgen steht hier zum herunterladen im PDF-Format zur Verfügung. Um dieses Formular lesen zu können, benötigen Sie das Programm Adobe Acrobat Reader.


KFZ-Steuer: Formulare und Berechnungsprogramme für die Kfz-Steuer in Niedersachsen

Kfz-Steuerformulare und Berechnungsprogramme der Oberfinanzdirektion - Niedersachsen: www.ofd.niedersachsen.de

Benötigte Unterlagen:

  • Schlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)

Leasingfahrzeuge/Finanzierte Fahrzeuge

Beschreibung:

Wenn sich Ihre Zulassungsbescheinigung ZB II (Fahrzeugbrief) im Zusammenhang mit einer Finanzierung oder einem Leasingvertrag bei Ihrer Bank befindet, muss für zulassungstechnische Änderungen eine Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) an die Zulassungsstelle erfolgen. In diesem Fall muss der Fahrzeughalter die Übersendung bei der betreffenden Bank schriftlich oder telefonisch beantragen.

Die Übersendung per Wertpost dauert 3 bis 5 Werktage. In der Zulassungsstelle können Sie telefonisch erfragen (04222/44-0), ob sich das angeforderte Dokument bereits in der Zulassungsstelle befindet. Nach erfolgter Dienstleistung wird die ZBII (Fahrzeugbrief) wieder zurück an die entsprechende Bank gesandt.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) veranlassen müssen, rufen Sie uns vorher an. Dadurch ersparen Sie sich unter Umständen Gebühren.

Gebühren:

  • Rücksendung Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) an die Bank= 10,20 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

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