Zirkusveranstaltungen:
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Das Gastspiel ist bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde anzuzeigen.
Folgende Unterlagen sind vom Antragsteller vorzulegen:
- Reisegewerbekarte
- Erlaubnis gemäß §11 Tierschutzgesetz
- Versicherungsnachweis
- Cites-Bescheinigung
(bei besonders geschützten Tierarten) - Betriebsbuch
Gebühren:
Für diese Erlaubnis fallen keine Gebühren an.
Es wird aber eine Kaution hinterlegt. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Zirkusses. Sie kann zwischen 150,00 und 500,00 € betragen.




