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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
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Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wegen Verlustes beantragen

Beschreibung:

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist verloren gegangen, gestohlen worden oder beschädigt.

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Sollte der Halter nicht selbst erscheinen: Bitte schriftliche Erklärung des Halters (Gewerbetreibenden/Geschäftsführers) über den Verlust und Zeitpunkt / Grund des Verlustes vorlegen
  • Bei Beantragung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht, dass Bevollmächtigter die Beantragung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)

Wenn Sie ein Fahrzeug erworben haben, bei dem die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) verloren ist, muss der letzte Halter den Verlust erklären (Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug mit diesem Dokument übergeben wurde). 

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 11,20 Euro
  • Erklärung über Verlust Zulassungsbescheinigung Teil 1 = 5,00 Euro
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 4,20 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Zuteilung eines Kurzzeit-Kennzeichens beantragen

Beschreibung:

Die Kennzeichen werden für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten ausgegeben. Das betreffende Fahrzeug muss außer Betrieb sein.

Kurzzeitkennzeichen werden je nach Ausstellung Ihrer Versicherungsbestätigung für höchstens 5 Tage zugeteilt und dürfen nur für ein einziges Fahrzeug verwendet werden. Die Gültigkeit rechnet ab dem Tag der Ausstellung. Für den Antrag müssen Sie Angaben über die Fahrzeugart, Fahrtstrecke und den Verwendungszweck machen. Vom Halter des Kurzzeitkennzeichens sind die genauen technischen Daten des Fahrzeuges vor Antritt der ersten Fahrt in den roten Fahrzeugschein einzutragen. Bei einer polizeilichen Kontrolle muss der rote Fahrzeugschein unbedingt ausgefüllt sein, da die Polizei sonst von einer Mehrfachbenutzung ausgehen und die Fahrt beenden kann.

Benötigte Unterlagen: 

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
  • Besondere Versicherungsbestätigungskarte (eVB-Nummer) für Kurzzeit-Kennzeichen
  • Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 10,50 Euro

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 11,50 Euro und 23 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugschein und -brief) aufgrund von technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug berichtigen

Beschreibung:

An Ihrem Fahrzeug wurde eine technische Änderung vorgenommen.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil1 und Teil 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 11,70 Euro
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 4,20 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugschein und –brief) nach Wohnungswechsel oder Namensänderung berichtigen

Beschreibung:

Sie sind innerhalb des Landkreises Oldenburg umgezogen oder Ihr Name hat sich zum Beispiel aufgrund einer Eheschließung geändert.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugbrief und -schein)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 11,70 Euro
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 4,20 Euro

Die Gebührenhöhe kann in Einzelfällen abweichen.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Nachträglicher Wechsel auf Saisonkennzeichen

Beschreibung:

Ein Saisonkennzeichen können Sie für einen Zeitraum von mind. 2 bis höchstens 11 Monate des Jahres beantragen.
 
Bei Motorrädern fällt ein Saisonschild immer etwas größer als ein normales Kennzeichen aus, weil der Saisonbereich zusätzlich auf das Schild geprägt werden muss.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters  (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Fahrzeugbrief und -schein)
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder sind zum Entstempeln vorzulegen
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen
  • Bei Erledigung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des Halters, dass Bevollmächtigter den Wechsel auf Saisonkennzeichen in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 27,10 Euro
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 4,20 Euro

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen ggf. von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 16 Euro und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


Vergabe eines neuen Kennzeichens bei Diebstahl oder Verlust

Beschreibung:

Ihnen sind die Kfz.-Schilder gestohlen worden, oder Sie haben ein Schild verloren. In diesen Fällen ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe eines neuen Kennzeichens erforderlich. (Das gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen wird, um Missbrauch auszuschließen, in die bundesweite Fahndung gegeben).

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschild (wenn noch eins vorhanden sein sollte), muss zum Entstempeln vorgelegt werden 
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU-Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Der Halter sollte die Angelegenheit persönlich regeln, da er eine Verlusterklärung zum Kennzeichen unterschreiben muss.

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 27,40 Euro
  • ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
  • ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
  • Ggf. EU-Fahrzeugpapieren = 3,90 Euro

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


Vergabe eines neuen Kennzeichens bei Kennzeichenwunsch (Umkennzeichnung)

Beschreibung:

Ihr Fahrzeug ist schon in Oldenburg auf Ihren Namen zugelassen und Sie wünschen ein anderes Kennzeichen.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters  (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder sind zum Entstempeln vorzulegen
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Sollte der Halter nicht persönlich erscheinen: schriftliche Vollmacht des Halters, dass Bevollmächtigter den Kennzeichenwechsel in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 27,40 Euro
  • ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
  • ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
  • ggf. EU-Fahrzeugpapieren = 3,90 Euro

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.

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