Zulassungsvorgänge mit Halterwechsel
Ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen ist (Ummeldung innerhalb des Landkreises)
Beschreibung:
Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist noch im Landkreis Oldenburg zugelassen. Wenn Sie die bisherigen Kfz-Schilder übernehmen möchten, brauchen Sie diese nicht vom Fahrzeug abmontieren. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Schilder weiterbenutzen dürfen, die bereits das blaue EU-Zeichen enthalten.
Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 12,7 KByte) - Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
Sie möchten ein anderes Kennzeichen?
Dann wäre eine Umkennzeichnung erforderlich. Die bisherigen Kennzeichen wären dann zur Entsiegelung vorzulegen und es entstehen höhere Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges.
Gebühren:
- Verwaltungsgebühren = 19,20 Euro
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,90 Euro
Bei Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen:
- ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
- ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
- Umkennzeichnungsgebühr = 26,10 Euro
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen. Wenn das alte Kfz-Kennzeichen nicht übernommen wird:
Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen ggf. von der Art des Fahrzeuges sowie eines evtl. Wunschkennzeichens ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug zulassen, das früher auf einen anderen Halter im Landkreis Oldenburg zugelassen war (Ummeldung innerhalb des Landkreises, Fahrzeug außer Betrieb gesetzt)
Beschreibung:
Ihr neu erworbenes Gebrauchtfahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und war vorher im Landkreis Oldenburg zugelassen.
Sollten die ehemaligen Kennzeichenschilder noch vorhanden sein und wurden diese bei der Außerbetriebsetzung reserviert, können Sie diese weiter nutzen. Sie müssen diese dann zur Zulassung mitbringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur Schilder weiter nutzen dürfen, die bereits das blaue EU Zeichen enthalten.
Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Vermerk der Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 12,7 KByte) - Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
- Wenn noch vorhanden können die alten Kennzeichenschilder evtl. übernommen werden. Bitte bringen Sie diese ggf. mit zur Zulassungsstelle
Sie möchten ein anderes Kennzeichen?
Dann wäre evtl. (wenn die Übernahme des alten Kennzeichens eigentlich noch möglich wäre) eine Umkennzeichnung erforderlich. Es entstehen dann höhere Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges.
Gebühren:
- Verwaltungsgebühren = 19,20 Euro
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,90 Euro
Bei Umkennzeichnung auf ein anderes Kennzeichen:
- ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
- ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
- Umkennzeichnungsgebühr = 26,10 Euro
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
Wenn das alte Kfz-Kennzeichen nicht übernommen wird/ nicht mehr vorhanden ist: Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen ggf. von der Art des Fahrzeuges sowie eines evtl. Wunschkennzeichens ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.
Ein gebrauchtes Fahrzeug zulassen, das außerhalb des Landkreises Oldenburg auf einen anderen Halter zugelassen ist
Beschreibung:
Ihr neu erworbenes Fahrzeug ist außerhalb des Landkreises Oldenburg zugelassen.
Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Die Kennzeichenschilder des Vorhalters sind zum Entstempeln vorzulegen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 12,7 KByte) - Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
Gebühren:
- Verwaltungsgebühren = 29,50 Euro
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,90 Euro
- ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
- ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
- Bei ungetypten Fahrzeugen, d.h. Fahrzeugen, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 15,30 Euro.
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen ggf. von der Art des Fahrzeuges sowie eines evtl. Wunschkennzeichens ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.
Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug zulassen, das früher auf einen anderen Halter außerhalb des Landkreises Oldenburg zugelassen war
Beschreibung:
Ihr neu erworbenes Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt und war bisher außerhalb des Landkreises Oldenburg zugelassen gewesen.
Hinweis:
Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).
Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.
Benötigte Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) mit Vermerk der Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 12,7 KByte) - Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
Gebühren:
- Verwaltungsgebühren = 29,50 Euro
- Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 3,90 Euro
- ggf. Wunschkennzeichen = 10,20 Euro
- ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung = 2,60 Euro
- Bei ungetypten Fahrzeugen, d.h. Fahrzeugen, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 15,30 Euro.
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen ggf. von der Art des Fahrzeuges sowie eines evtl. Wunschkennzeichens ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.




