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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:00 - 12:00
Mo. bis Di. 14:00 - 16:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Kfz-Zulassungsvorgänge, die für Ganderkeseer Bürger/Firmen in Ganderkesee vorgenommen werden können, für Bürger anderer Landkreisgemeinden liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Oldenburg:

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Ausfuhrkennzeichen

(Für Bürger der Gemeinde Ganderkesee sowie für in Ganderkesee erworbene Fahrzeuge, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg möglich!)

Beschreibung:

Diese Kennzeichen bekommen Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland überführt werden sollen.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Ausweis oder Pass (Bei ausländischen Mitbürgern: Pass mit gültigem Visum)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein), ggf. mit Vermerk der Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Bisherige Kennzeichenschilder, sofern das Kfz nicht außer Betrieb gesetzt ist
  • Internationaler Versicherungsschein (eine besondere Versicherungsdreifachkarte)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU-Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
  • Ab dem 01.07.2010 wird auch auf Ausfuhrkennzeichen ab dem 1. Tag der Zulassung eine Kfz-Steuer erhoben. Die Angabe einer Bankverbindung mit Bankleitzahl (keine IBAN bzw. BIC zulässig) zum Einzug der Kfz-Steuer ist erforderlich. (Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer)
    Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 29 KByte)

    Wer keine Bankverbindung angeben kann, muss vor der Zulassung eine Steuererklärung ausfüllen. Die zu zahlende KFZ-Steuer wird dann vom Finanzamt Oldenburg berechnet. Nach Festsetzung der Steuer muss der Betrag bei einer Bank eingezahlt werden. Erst nach Vorlage/Eingang  des Steuerbescheides sowie des Einzahlungsbeleges kann und darf die Zulassung in der Zulassungsbehörde erfolgen.

    Hier finden Sie einen Steuerrechner: www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 31,90 Euro zzgl. für den Zulassungsvorgang benötigte Klebesiegel (je 0,30 Cent)
  • Internationaler Fahrzeugschein = 10,20 Euro
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn bisherige Zulassungsbescheinigung Teil 2 keinen weiteren Haltereintrag zulässt oder wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 10,80 Euro
  • Bei ungetypten Fahrzeugen, d.h. Fahrzeugen, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 15,30 Euro

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen ggf. von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 15 Euro und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bei Verlust

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Der Halter des Fahrzeuges muss bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) persönlich vorsprechen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben (diese Versicherung könnte ggf. auch bei einem Notar abgegeben werden). Das verlorene Dokument wird danach im elektronischen Verkehrsblatt aufgeboten. Ein Ersatzdokument kann erst nach der Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 2-3 Wochen) ausgestellt werden.

Falls ein Fahrzeug erworben wurde, bei dem die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren wurde, muss der letzte eingetragene Halter den Antrag auf Ersatz bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde stellen und die eidesstattliche Versicherung abgeben.

Ausnahme: Sie haben einen schriftlichen Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, dass Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beim Kauf übergeben wurde.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des Halters (bzw. des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers). Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Persönliche Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung des Fahrzeughalters (Gewerbetreibenden/Geschäftsführers) beim Straßenverkehrsamt

Gebühren:

Aufbietung und Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2: 59,00 Euro

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Einzelgenehmigung für neue Fahrzeuge nach §13 EG-FGV

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Erteilung einer Einzelgenehmigung für besondere neue Fahrzeuge:
Am 29.04.09 trat die neue EG-FGV als nationale Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG in Kraft. Daher ist eine Einzelgenehmigung für neue Fahrzeuge der Klassen M, N, und O mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h zukünftig nur noch als EG-konforme Einzelgenehmigung gem. den Vorgaben des § 13 EG-FGV möglich. Zusätzliche Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug keine Typengenehmigung vorliegt, bzw. es gegenüber dieser baulich wesentlich verändert wurde.

Genehmigungsbehörden sind in Niedersachsen die zuständigen Zulassungsbehörden. Das sind die Zulassungsbehörden, in deren Bereich sich Ihr Hauptwohnsitz oder Firmensitz befindet.

Für Ganderkeseer Bürger/Firmen kann diese Einzelgenehmigung bei der Zulassungsstelle in Ganderkesee erteilt werden, für Bürger aus anderen Landkreisgemeinden ist die Zulassungsstelle des Landkreis Oldenburg zuständig!

Als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigung ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle (TP) oder das Gutachten eines Technischen Dienstes (TD) vorzulegen, der vom KBA für die Begutachtung von Gesamtfahrzeugen anerkannt wurde. Zusätzlich zum Gutachten wird von der TP/dem TD ein Einzelgenehmigungsbogen vorbereitet, auf dem die Zulassungsstelle als Genehmigungsbehörde formal die Einzelgenehmigung erteilt. Sind nach dem Gutachten Ausnahmegenehmigungen erforderlich, kann die Einzelgenehmigung erst erteilt werden, wenn diese Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrszulassungsverordnung erteilt wurden. Wenn Ausnahmen nicht genehmigungsfähig sind, ist die Erteilung der Einzelgenehmigung ausgeschlossen.

Informieren Sie sich bitte vorher bei einer TP oder TD, ob eine Einzelgenehmigung erteilt werden kann, bzw. unter welchen Voraussetzungen diese erteilt wird.

Benötigte Unterlagen:

  • Gutachten einer Technischen Prüfstelle oder eines Technisches Dienstes
  • Vorbereiteter Einzelgenehmigungsbogen einer Technischen Prüfstelle oder eines Technischen Dienstes
  • Ggf. sonstige Zulassungsunterlagen

Gebühren:

Erteilung Einzelgenehmigung: 39,50 €

Evtl. anfallende Kfz-Zulassungsgebühren werden extra berechnet!

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


KFZ – Halterauskunft

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Aus dem Fahrzeugregister dürfen - aus datenschutzrechtlichen Gründen - einige der gespeicherten Fahrzeug- und/oder Halterdaten übermittelt werden, wenn der Empfänger schriftlich unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer glaubhaft darlegt, dass die Daten zur Geltendmachung, Sicherung, oder Vollstreckung zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges oder zu Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

Benötigte Unterlagen:

Erforderlich sind die Empfängerdaten (Name, Anschrift), Angaben zum Unfallort und - zeitpunkt und das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners.

Gebühren:

Die Gebühren pro Anfrage (Kennzeichen und Halter) betragen 5,10 €

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Oldtimerkennzeichen / H Kennzeichen

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung) kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen zugelassen werden.

Hierfür muss eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchgeführt und ein spezielles Gutachten nach § 23 STVZO für Ihr Fahrzeug erstellt werden. 

Dieses Gutachten, das nicht älter als 1 Jahr sein darf, ist die Voraussetzung für die Zuteilung eines historischen Kennzeichens. Es gilt solange das Fahrzeug zugelassen ist. Wird das Fahrzeug länger als sechs Monate abgemeldet, ist bei der Wiederzulassung ein neues Gutachten vorzulegen.

Sollten Sie aufgrund der Fahrzeugbeschaffenheit ein bauartbedingt kleineres Kennzeichen benötigen, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit eine passende Kennzeichengröße herausgesucht werden kann. Historische Kennzeichen enthalten am rechten Rand ein H.

Hinweis:

Seit dem 01.03.2007 gilt bei Fahrzeugzulassungen die Zulassungspflicht am Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeughalters (§ 46 Abs. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung, FZV).

Das heißt, dass ein Fahrzeug nur am alleinigen bzw. Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters angemeldet werden kann. Eine Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Wohnsitzen besteht nicht mehr.

Benötigte Unterlagen:

  • Gutachten nach § 23 STVZO
  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung. Bei juristischen Personen ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung, ein Registerauszug, die Satzung o.ä. vorzulegen (sowie den Ausweis des Gewerbetreibenden bzw. des Geschäftsführers)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ggf. mit Vermerk/Bescheinigung der Außerbetriebsetzung) (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. Nachweis über gültige Abgasuntersuchung (Dieselfahrzeuge ab Baujahr 1969, Benzin betriebene Fahrzeuge ab Baujahr 1977). Nachweis über gültige Abgasuntersuchung nur wenn die Prüfung bis zum 31.12.2009 durchgeführt wurde. Alle HU-Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- und Abgasuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
    Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 29 KByte
  • Bei Zulassung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht des künftigen Halters, dass Bevollmächtigter die Zulassung in seinem Namen vornehmen darf (die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)

Gebühren:

Die Gebührenhöhe ist bei der Zulassungsstelle zu erfragen. Diese hängt von der Zulassungsart ab.

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 16 Euro und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


Oldtimerkennzeichen/07er Kennzeichen für Sammler

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.

Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reperatur der Fahrzeuge

Merkblatt für die Zuteilung eines 07er Oldtimer Kennzeichens erhalten Sie hier.

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten) und Datenbestätigung
  • Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) für rotes Dauerkennzeichen
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
    Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 29 KByte

Gebühren:

94,20 Euro

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen hängen von der Art des Fahrzeuges ab. Die Kosten liegen zwischen 16 Euro und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


Einträge von weiteren Oldtimern mit 07er Kennzeichen

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Sie haben bereits ein 07er Kennzeichen für Oldtimer und möchten ein weiteres Fahrzeug für das Kennzeichen eintragen lassen.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Oldtimergutachten) und Datenbestätigung
  • Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen

Gebühren:

10,50 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Wiedererlangung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis/ABE (Eigentumsnachweis anstelle eines Kfz-Briefes, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 2) verloren ging, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung wird benötigt, damit ein entsprechender Fahrzeughändler beim Hersteller/TÜV eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen lassen kann!

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Fahrgestellnummer des Fahrzeuges
  • Genaue Hersteller- und Typenbezeichnung des Fahrzeuges

Gebühren:

12,80 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Verlängerung eines roten Dauerkennzeichens für Händler (06er Kennzeichen)

(für Ganderkeseer Bürger/Firmen auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Sie sind Gewerbetreibender und haben bereits ein rotes Dauerkennzeichen für Händler. Dieses soll nun vor Ablauf der Gültigkeitsdauer (6 Monate) verlängert werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Rotes Buch für 06er Kennzeichen
  • Fahrten-Nachweisbuch
  • Ggf. Vollmacht des Gewerbetreibenden, falls er nicht selbst zur Beantragung der Verlängerung erscheint

Gebühren:

15,60 Euro

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)


Zuteilung eines roten Kennzeichens (06er Kennzeichen für Händler)

(für Ganderkeseer Bürger/Firmen auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Für Kfz-Hersteller, Kfz-Teilehersteller, Kfz-Werkstätten, Kfz-Händler zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen.

Auszug aus den Bestimmungen für rote Kennzeichen erhalten Sie hier.

Voraussetzungen:

  • Eine Betriebsstätte im Bereich der Gemeinde Ganderkesee (andere Landkreisgemeinden Zuständigkeit Landkreis)

Gültigkeit:

6 Monate

Benötigte Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis des künftigen Halters (des Gewerbetreibenden/Geschäftsführers).
    Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung
  • Versicherungsbestätigung bzw. eVB Nummer für ein rotes Dauerkennzeichen
  • Gewerbeanmeldung / Betriebsstättennachweis ggf. Handelsregisterauszug
  • Führungszeugnis des Geschäftsinhabers
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Verkehrszentralregisterauszug
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
    Formular: Einzugsermächtigung - Kraftfahrzeugsteuer, (PDF-Dokument/Grösse: 12,7 KByte)

Gebühren:

Verwaltungsgebühren: 94,20 €

Die Kosten für die Kfz-Kennzeichen liegen zwischen 16 und 32 Euro.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

Hinweis:

Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.


100 Km/h Plakette

(für Ganderkeseer Bürger auch in Ganderkesee möglich, ansonsten nur beim Landkreis Oldenburg!)

Beschreibung:

Die Plakette wird nach Vorlage eines Gutachtens vergeben, damit ein Anhänger auf BAB und Kraftfahrtstraßen mit 100 Km/h von einem Kfz gezogen werden darf.

Benötigte Unterlagen:

  • Gutachten eines anerkannten Kfz-Sachverständigen /Herstellers
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) des Anhängers wenn noch Dokument der alten Art

Gebühren:

  • Verwaltungsgebühren = 11,70 Euro
  • Plakette 100 Km/h: 5,00 Euro
  • Ggf. Ausstellung von EU-Fahrzeugpapieren (wenn noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein der alten Art vorhanden ist) = 4,20 Euro

Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

Zahlungsmöglichkeiten:

Bar oder per EC-Cash (mit Unterschrift)

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