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Rathaus Ganderkesee
Mühlenstr. 2-4
27777 Ganderkesee
Tel.: 04222 44-0
rathaus[ at ]ganderkesee.de

Öffnungszeiten Rathaus:

Mo. bis Fr. 08:30 - 12:00
Do. 14:00 - 18:00
und nach Vereinbarung
Weitere Öffnungszeiten

BÜRGERINFO

Anmeldung eines Wohnsitzes bei Zuzug

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Allgemeines:

Zieht eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Ganderkesee, muss sie sich im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg zur Aufnahme in das Einwohnermelderegister anmelden.


Beschreibung:

Sie sind nach Ganderkesee gezogen und möchten sich nun registrieren lassen. Das Nds. Meldegesetz sieht hierfür eine Frist von 1 Woche ab Zuzug vor.

Eine längere Überschreitung diese Frist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Zur Anmeldung besuchen Sie bitte das Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg.

Bei schriftlicher Anmeldung zu beachten:

Bitte bedenken Sie, dass bei einer schriftlichen Anmeldung die Anschrift im Personalausweis bzw. der Wohnort im Reisepass noch geändert werden muss und hierfür trotzdem nachträglich (kurzfristig) ein persönliches Erscheinen im Bürger-Service-Büro erforderlich ist! 

Bei mehreren Wohnungen muss die Gemeinde zum Hauptwohnsitz erklärt werden, in der man sich überwiegend aufhält.

Wenn eine Nebenwohnung in Ganderkesee angemeldet werden soll, muss das Anmeldeformular und zusätzlich der Fragebogen zur Bestimmung des Hauptwohnsitzes vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorgelegt werden.

Ehepartner mit Kindern müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung Sie bezieht; dies sind in der Regel die Eltern oder ein Elternteil. Minderjährige Kinder mit mehreren Wohnungen müssen Ihren Hauptwohnsitz bei den Eltern bzw. bei einem sorgeberechtigten Elternteil haben.

Jugendliche ab 16 Jahre können sich ohne Zustimmung der Eltern mit alleinigem Wohnsitz anmelden.

Im Falle der gemeinsamen Meldung von Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen eigenhändig das Anmeldeformular unterschreibt bzw. persönlich erscheint.

Sofern sie ein zulassungspflichtiges KFZ haben, denken Sie bitte daran, dass auch dieses umgemeldet werden muss, siehe Internetseiten KFZ.

Allgemeiner Hinweis:

Die Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz erfolgt automatisch durch uns, wenn Sie sich hier anmelden.


Ausnahmen von der Meldepflicht:

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und für einen nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung beziehen, unterliegen Sie wegen dieser Wohnung nicht der Meldepflicht.

Wenn Sie im Ausland wohnen und sich in der Bundesrepublik Deutschland bis zu zwei Monaten aufhalten, ohne eine eigene Wohnung zu beziehen, unterliegen Sie nicht der Meldepflicht.


Widerspruch Datenübermittlung:

Bürger können der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister an bestimmte Institutionen bzw. in bestimmten Fällen widersprechen.

Informationen zu diesem Thema finden Sie hier


Hinweis:

Wenn Sie ein KFZ besitzen denken Sie bitte daran, dass auch Ihr Fahrzeug umgemeldet  werden muss. Informationen finden Sie hier:


Gebühren:

gebührenfrei


Benötigte Unterlagen:

  • alle gültigen Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Geburtsurkunde der Kinder, die mit angemeldet werden
  • Hilfreich wäre, wenn Sie Ihr Stammbuch mitbringen, da wir aus diesem ggf. notwendige Daten (wie Heirats-, Scheidungsdatum) und richtige Schreibweisen von Namen und Geburtsorten entnehmen können.

Formulare:

  • Anmeldeformular Wohnung
  • Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung
  • Getrenntlebend-Meldung
  • Getrenntlebend-Meldung Aufhebung

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Barrierefreiheit

Einstellung der Schriftgrößen
  • Schrift verkleinern
  • zurücksetzen
  • Schrift vergößern

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