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Anliegen A-Z: Gewerbe Ummeldung
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Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb einer Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Von der Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit lieg bei der Gemeinde und der Stadt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleister, die im Geltungsbereich der GewO die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 EG-DLR erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative des Auftraggebers hin ausgelöst wird.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
§ 4 Gewerbeordnung (GewO)
(Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung)
Gebühren
Welche Gebühren fallen an?
Gewerbeummeldung ist nach dem Nds. Verwaltungskostenrecht insbesondere der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes (AllGO) gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem jeweils geltenden Tarif der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Gewerbe-Ummeldung: 25,00 €
Benötigte Unterlagen
Dem nachstehenden Hinweisblatt können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie je nach Rechtsform Ihres Gewerbes beifügen müssen: Hinweisblatt (PFG-Dokument. Größe: 15,0 KB)
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Mäcken
Telefon: 04222 44-227
E-Mail: L.Maecken[ at ]ganderkesee.de
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Herr Kügel
Telefon: 04222 44-226
E-Mail: C.Kuegel[ at ]ganderkesee.de
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