Geschützte Landschaftsbestandteile

Dargestellt werden die unter Schutz gestellten Landschaftsbestandteilemehr

Leinenpflicht

Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 01. April bis zum 15. Juli sind Hunde in der freien Landschaft nur angeleint zu führen. Diese Pflicht gilt in Naturschutz- und Wildschutzgebieten ganzjährig. Einen Überblick über die Gebiete erhalten Sie hier.mehr

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