Do. 17. Dezember 20

Erstattung von Kitagebühren

Während viele Geschäfte im „Lockdown“ bis voraussichtlich 10. Januar schließen müssen, bleiben die Kindertagesstätten in der Gemeinde Ganderkesee geöffnet. Zugleich appelliert Bürgermeisterin Alice Gerken an die Sorgeberechtigten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. „Wer seine Kinder hierfür vorübergehend aus der Krippe oder dem Hort nimmt, bekommt die Gebühren anteilig erstattet.“

Dies hat die Bürgermeisterin nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden entschieden. Ein politischer Beschluss soll per Umlaufverfahren nachgeholt werden. Hintergrund ist, dass durch eine Verringerung der Mobilität von Eltern und Kindern ein relevanter Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion geleistet werden kann.

Im Falle einer Betreuung zu Hause werden die Krippen- und Hortgebühren für die Zeit vom 16. Dezember bis zunächst 10. Januar erstattet – und zwar tageweise, es werden dementsprechend nur Öffnungstage mitgerechnet. „So können vielleicht noch mehr Eltern dazu bewegt werden, ihre Kinder während des Lockdowns zu Hause zu behalten“, hofft Bürgermeisterin Gerken.

Erstattet werden auch die anteiligen Verpflegungskosten. Dies gilt ebenso für die ansonsten gebührenfreien Kindergartengruppen. Die Sorgeberechtigten müssen für die Erstattung nichts weiter veranlassen, es werden von den Kitaeinrichtungen entsprechende Listen über die An- und Abwesenheit geführt.

Der Fachdienst Kindertagesstätten weist darauf hin, dass sich die Erstattung aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands sowie der bevorstehenden Platzvergabe fürs neue Kitajahr bis in den späten Frühling ziehen wird. Die Verwaltung wird auf die Eltern zukommen.

 

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