Do. 26. Januar 23
Schöffenwahl: Vorschläge bis zum 26. Februar 2023
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendgerichtsbarkeit beim Amtsgericht Delmenhorst und beim Landgericht Oldenburg zu berufen.
Schöffen sollen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Sie müssen u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in der Gemeinde Ganderkesee wohnen. Die Gemeinde erbittet Bewerbungen bis zum 26. Februar 2023.
Ausführliche Informationen gibt es unter https://www.gemeindeganderkesee.de/schoeffen.html. Bewerbungsformulare liegen in den Bürgerbüros der Gemeinde Ganderkesee aus und können im Internet unter https://www.gemeindeganderkesee.de/downloads.html abgerufen werden.