Bürgerbeteiligung
Übersicht unterschiedlicher Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung.
In verschiedenen Gesetzen sind unterschiedliche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung geregelt:
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sind in den §§ 32 bis 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz geregelt. Gemäß § 32 (2) NKomVG können nur Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. In bestimmten – im Gesetz genannten – Fällen ist ein Bürgerbegehren unzulässig.
- Im Rahmen der Einwohnerfragestunden können zu Beginn und zum Ende der öffentlichen Sitzungen des Rates und der Fachausschüsse gemäß § 62 NKomVG und Geschäftsordnung Fragen an Ratsvertreter und Verwaltung gestellt werden.
- Bürgerbeteiligung im Rahmen der Bauleitverfahren gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) – frühzeitige Bürgerbeteiligung und gemäß § 3 (2) BauGB – öffentliche Auslegung; Mehr
Daneben haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich u. a. in folgenden Bereichen zu informieren oder zu beteiligen:
- Beteiligung in Ratsgremien (beratende Mitglieder)
- Kontaktaufnahme mit den im Rat vertretenen Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgliedern; Mehr
- Vereinbarung eines Gesprächstermins mit der Bürgermeisterin im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bürgermeistersprechstunden; Mehr
- Vereinbarung von Gesprächsterminen zu Sachthemen mit der Verwaltung
- Äußerung von Fragen, Anregungen oder Bedenken im Rahmen der stattfindenden
Bürgergespräche; Mehr - Teilnahme an Anliegergesprächen zu geplanten Straßenbaumaßnahmen
- Meinungsäußerungen zu überregionalen Planungen (z. B. im Rahmen von Planfeststellungsverfahren)
- Beteiligung bei großen Bauvorhaben (z. B. Bädersanierung)
- Teilnahme an themenbezogenen Umfragen (Beispiele: Breitband, Biogas)
- Teilnahme von Verwaltungs- und/oder Ratsvertretern bei Mitgliederversammlungen von Vereinen und Verbänden
- Nutzung des Angebotes von BürgerAktiv, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder App; Mehr
- Kontaktaufnahme über das soziale Netzwerk Facebook (z. B. durch Hinweise); Mehr
- Derzeit werden die Möglichkeiten einer interaktiven Bürgerbeteiligung zum Verkehrsentwicklungsplan geprüft
Die Aufzählung, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, zeigt die vielfältigen Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.