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Anliegen A-Z: Eheurkunde
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Beschreibung
Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden.
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:
- Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
- Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
- Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde.
Haben Sie die Ehe in der Gemeinde Ganderkesee geschlossen, so können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern.
Zum Onlineantrag
Gebühren
EUR 15,00 (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 7,50)
Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Lueßmann
Telefon: 04222 44-329
E-Mail: K.Luessmann[ at ]ganderkesee.de
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Herr Vosteen
Telefon: 04222 44-303
E-Mail: L-E.Vosteen[ at ]ganderkesee.de
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Frau Lüschen
Telefon: 04222 44-608
E-Mail: M.Lueschen[ at ]ganderkesee.de
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Frau Gerlach
Telefon: 04222 44-310
E-Mail: K.Gerlach[ at ]ganderkesee.de
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