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Anliegen A-Z: Kraftfahrzeugkennzeichen
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Beschreibung
- Stellt eine einheitliche Registriernummer für ein Fahrzeug dar
- Wird von der örtlich zuständigen Kraftfahrzeugzulassungsbehörde zugeteilt
- Identifiziert das betreffende Fahrzeug und den Halter eindeutig
- Wird im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und erscheint in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie auf den Kennzeichenschildern
- Wird bei der Zulassung eines (kennzeichenpflichtigen) Fahrzeuges erteilt. Das Kennzeichen erhält dabei durch ein aufgeklebtes Dienstsiegel der Stadt oder des Landkreises seine Gültigkeit.
- Ein gültiges Kennzeichen gilt in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
- Mit der Entfernung des Dienstsiegels (Entstempelung), z. B. bei Abmeldung des Fahrzeuges bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, wird das Kennzeichen ungültig.
Weitere Informationen:
Kraftfahrzeugkennzeichen beantragen
- H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- Oltimerkennzeichen (älter 30 Jahre)
- Oldtimerkennzeichen/07er Kennzeichen für Sammler
- Oldtimerkennzeichen/Einträge von weiteren Oldtimern mit 07er Kennzeichen
- Zuteilung eines roten Kennzeichen (06er Kennzeichen für Händler)
- Verlängerung eines roten Dauerkennzeichens für Händler (06er Kennzeichen)
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Saisonkennzeichen (nachträglicher Wechsel)
- Steuerbefreit
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Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für die Zuteilung, Ausgestaltung und Anbringung der Kraftfahrzeugkennzeichen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg - KFZ-Zulassungsstelle
Telefon: 04431 85-698
E-Mail: zulassung[ at ]oldenburg-kreis.de
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