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Anliegen A-Z: Kraftfahrzeug Zulassung
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Beschreibung
Bevor ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen geführt werden darf, muss es angemeldet werden.
Mit der Anmeldung ist das Fahrzeug behördlich registriert und zugelassen.
Bevor das Auto zugelassen werden kann, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Dienstleistungen der KFZ-Zulassungsstelle können nur nach vorheriger Terminabsprache in Anspruch genommen werden. Sie können hier einen Termin online buchen.
Die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ (i-Kfz) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Das i-Kfz-Projekt wird stufenweise umgesetzt. In der 1. und 2. Stufe war es möglich, Fahrzeuge online außer Betrieb setzen zu lassen beziehungsweise eine Wiederzulassung nach Abmeldung vorzunehmen. Mit der am 01.10.2019 in Kraft getretenen 3. Stufe wird dem Fahrzeughalter/Antragsteller ermöglicht, weitere Standardzulassungen und Adressänderungen selbst online vorzunehmen. Der Gang zur Zulassungsbehörde soll künftig für Standardfälle entfallen können. Technisch wurde dazu bundesweit Online-Portale der Kfz-Zulassungsbehörden eingerichtet (i-Kfz-Portale). Dadurch ist ein Zugang zum Verfahren der Fahrzeugzulassung über die informationstechnischen Einrichtungen der Kommunen (i-Kfz-Portale) eröffnet.
Ab dem 01.10.2019 sind folgende Zulassungsarten online möglich:
- Neuzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung mit und ohne Kennzeichenwechsel
- Außerbetriebsetzung Kfz
- Adressänderung des Halters
Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme beschränken sich derzeit nur auf natürliche Personen. Bitte beachten Sie: Sie müssen sich, um die Funktionen nutzen zu können, auf dem Portal mit Ihrem neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein) durch ein entsprechendes Lesegerät (z.B. ein aktuelles Smartphone) online identifizieren. Des Weiteren werden nur vollständige und richtige Anträge vom Portal zugelassen. Bei Fehlermeldungen ist es erforderlich, Ihr Anliegen direkt bei der Zulassungsbehörde bearbeiten zu lassen.
Die weiteren Voraussetzungen und Informationen zum Thema i-Kfz finden Sie hier.
Detaillierte Informationen finden Sie direkt auf unserem i-Kfz-Online-Portal.
Online Anträge können Sie im i-kfz-portal des Landkreises Oldenburg stellen
Verfügbare Informationen:
- Neu anmelden
- Neu aus dem Ausland anmelden
- Nach Außerbetriebssetzung wieder anmelden
- Gebraucht anmelden
- Gebraucht aus dem Ausland anmelden
- Mit ausländischem Kennzeichen anmelden
Melden
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- §§ 6, 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg - KFZ-Zulassungsstelle
Telefon: 04431 85-698
E-Mail: zulassung[ at ]oldenburg-kreis.de
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