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Anliegen A-Z: Kraftfahrzeug Zulassung gebraucht aus EU-Land
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Beschreibung
Eine Zulassung muss für dieses Fahrzeug beantragt werden:
- Bei Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem Ausland
- Umzug mit einem Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland, das bereits auf die Person zugelassen ist, die umzieht (die ausländischen Papiere sind vorzulegen)
Der Antrag auf Zulassung ist vom Halter oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung eines Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung II) notwendig, muss das Fahrzeug evtl. der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Außerdem wird eine Bestätigung vom Hersteller oder vom Händler benötigt, dass bisher keine Zulassungsbescheinigung Teil I + II für das Fahrzeug ausgestellt wurden.
Ein Wunschkennzeichen kann, schon vor der Zulassung, als Online-Dienst über das Internet erfolgen: Wunschkennzeichen
Gebühren
- Verwaltungsgebühr: 26,90 Euro bis 56,00 Euro
- Ggf. Wunschkennzeichen: 10,20 Euro
- Ggf. Kosten einer Kennzeichenreservierung: 2,60 Euro
- Es können Kosten für das Prägen der Kfz-Kennzeichen entstehen
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen!
Zahlungsmöglichkeiten:
Bar oder mit EC-Karte ("girocard")
Hinweis:
Bei der Außenstelle in Bookholzberg gibt es keinen Schilderprägedienst.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis des künftigen Halters; Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebestätigung.
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Kaufvertrag
- Bestätigung, dass bisher keine Zulassungsbescheinigung I + II ausgestellt wurden
- Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer
- ausländische Fahrzeugpapiere
Bei Vollmacht:
- Schriftliche Vollmacht, wenn ein Dritter die Zulassung durchführen soll
- Der Bevollmächtigte muss das Personaldokument des Halters im Original bei der Zulassungsstelle vorlegen
- Der Bevollmächtigte muss sich selbst mit einem Personaldokument ausweisen können
Formulare
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 7 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 3, 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner
Landkreis Oldenburg - KFZ-Zulassungsstelle
Telefon: 04431 85-698
E-Mail: zulassung[ at ]oldenburg-kreis.de
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