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Anliegen A-Z: Elterngeld Bewilligung
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Beschreibung
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde und der Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhältlich.
Voraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.
Elterngeld können folgende Personen beziehen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbständige
- Beamtinnen und Beamte
- Studierende
- Auszubildende
- Erwerbslose
- Hausfrauen oder Hausmänner
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Aktuelle Antragsformulare für Geburten ab dem 01.01.2021
Ergänzende Informationen zum niedersächsischen Elterngeldantrag nach der Datenschutz-Grundverordnung
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung
Detaillierte Informationen sowie ebenfalls das Antragsformular erhalten Sie auf den Internetseiten des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.
Detaillierte Informationen zum "Elterngeld Plus" (für Geburten ab 01.07.2015) unter:
www.elterngeld-plus.de
Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie auch in den Bürgerservicebüros der Gemeinde Ganderkesee im Rathaus oder in der Außenstelle Bookholzberg. Antragsabgabe beim Sachbearbeiter und persönliche Beratung, nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel können Ihre Fragen telefonisch beantwortet werden. Gleichzeitig werden die dem Antrag beizufügenden Nachweise genannt. Die Antragseinreichung kann über die Bürgerservicebüros oder per Post erfolgen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Richau
Telefon: 04222 44-408
E-Mail: V.Richau[ at ]ganderkesee.de
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