Serviceinformationen:
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Anliegen A-Z: Elterngeld Information einholen
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Beschreibung
Informationen zu Fragen des Elterngelds erteilt die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, einige kreisangehörige Gemeinden und Städten und der Region Hannover.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Benötigte Unterlagen
Antragstellung
Detaillierte Informationen sowie ebenfalls das Antragsformular erhalten Sie auf den Internetseiten des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit.
Detaillierte Informationen zum "Elterngeld Plus" (für Geburten ab 01.07.2015) unter:
www.elterngeld-plus.de
Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie auch in den Bürgerservicebüros der Gemeinde Ganderkesee im Rathaus oder in der Außenstelle Bookholzberg. Antragsabgabe beim Sachbearbeiter und persönliche Beratung, nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. In der Regel können Ihre Fragen telefonisch beantwortet werden. Gleichzeitig werden die dem Antrag beizufügenden Nachweise genannt. Die Antragseinreichung kann über die Bürgerservicebüros oder per Post erfolgen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Richau
Telefon: 04222 44-408
E-Mail: V.Richau[ at ]ganderkesee.de
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